Mietausfallwagnis (Wiki, Definition): Risiko einer Ertragsminderung durch Mietausfall
Mietausfallwagnis - Unter Mietausfallwagnis versteht man das Risiko einer Ertragsminderung durch den Ausfall von Mietern. Leerstand oder eine nicht einbringliche Mietforderung zählen zu den häufigsten Gründen für einen solchen Mietausfall.
Das Mietausfallwagnis spielt bei der Wertermittlung einer vermieteten Immobilie eine wichtige Rolle, da sich ein hohes Risiko für Mietausfall negativ auf den Wert des Objekts auswirkt. Auch bei der Berechnung des Mietpreises ist die Höhe des Mietausfallwagnisses ein ausschlaggebender Faktor. Besteht ein besonders hohes Risiko für Mietausfall, darf der Vermieter einen zusätzlichen Beitrag verlangen, um sich hiergegen abzusichern.
In der Regel wird das Mietausfallwagnis anhand eines Prozentsatzes der Bruttomieteinnahmen berechnet. Die genaue Höhe wird objektindividuell festgelegt. Durchschnittlich wird bei Wohnobjekten häufig mit einem Prozentsatz von 2% kalkuliert und bei Gewerbeimmobilien mit 4% bis 5%.
Laut der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dürfen bei der Kalkulation des Mietausfallwagnisses auch die Kosten der Räumung, Rechtsverfolgung und der Aufhebung des Mietverhältnisses mit einbezogen werden.
Lesen Sie hier mehr zu Kündigungsfrist (Mietvertrag), Mietnomade und Mietrecht.
Mietausfallwagnis schnell erklärt
Alles Wichtige zu Mietausfallwagnis zusammengefasst:
- Risiko einer Ertragsminderung durch Mietausfall
- wichtig bei Wertermittlung & Festlegung des Mietpreises
- Wohnimmobilien: ca. 2% der Bruttomietinnahmen
- Gewerbeimmobilien: ca. 4% bis 5% der Bruttomieteinnahmen
- Grundlage bildet ImmoWertV
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