Mietbürgschaft: Arten, Voraussetzungen, Vorteile und Risiken – Tipps für Vermieter
Mietbürgschaft - In diesem Ratgeber lernen Sie was eine Mietbürgschaft ist, welche verschiedenen Formen von Mietbürgschaften es gibt und erfahren welche Mietbürgschaftsarten für Ihren Mieter in Frage kommen. Daneben lernen Sie die Details zur Elternbürgschaft, Mietaval und Mietkautionsversicherung kennen und erhalten einen Überblick über die Vorteile und Nachteile die eine Bürgschaft im Vergleich zu einer Mietkaution bietet. Am Ende des Ratgebers finden Sie ein Fazit, welches die wichtigsten Informationen zum Thema Mietbürgschaft zusammenfasst.
Mietbürgschaft Grundlagen: Was ist eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist ein weiterverbreitetes Mittel zur Kreditsicherung. Bei einer Bürgschaft sichert der Bürge zu, für die Verbindlichkeiten eines Anderen aufzukommen, wenn dieser selbst nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeit aufkommen kann. Einfacher gesagt ist eine Bürgschaft also eine Garantie für Banken oder Gläubiger, dass im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners, der Bürge für die ausbleibende Zahlung einspringt.
Eine besondere Form der Bürgschaft ist die Mietbürgschaft. Die Mietbürgschaft dient der Mietsicherung und kann zusätzlich zur oder statt der Kaution ausgestellt werden. Der Vermieter erhält in diesem Fall keine Barkaution bei Einzug, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Gerade für junge Mieter ist die Mietbürgschaft eine Möglichkeit, eine hohe Kaution zu umgehen. Häufig wird dann eine Bürgschaft der Eltern vereinbart.
Mietbürgschaft im Überblick:
- Mittel zur Kreditsicherung
- Alternative zur Mietkaution
- Bürgschaftsurkunde als Sicherheit
- oftmals bei jungen Mietern
Die Mietbürgschaft wird dann belastet, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt.
Die Bürgschaft kann belastet werden für:
- ausbleibende Mietzahlungen
- keine Zahlung der Nebenkostenabrechnung
- Schäden an der Wohnung (Reparaturkosten)
Eine Bürge dient der Bank zur Absicherung, wenn der eigentlich eingetragene Mieter nicht mehr zahlen kann:
Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Mietbürgschaft und Kaution stellen wir Ihnen zusammenfassend in einem kurzen Exkurs gegenüber.
Exkurs: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Mietbürgschaft & Kaution
Eine Mietkaution muss in der Regel in Bar oder als Überweisung vor dem Einzug in die Mietsache beim Vermieter hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution kann bis zu drei Monatsmieten betragen. Mieter, die eine so hohe Summe nicht aufbringen können, können alternativ eine Mietbürgschaft als Sicherheit bei ihrem Vermieter hinterlegen.
Kaution zusammengefasst:
- Zahlung vor oder bei Einzug
- Barzahlung oder Überweisung
- Höhe: bis zu drei Monatsmieten
Die Mietbürgschaft kann als Zwischenlösung dienen, die beim Vermieter anstelle oder zusammen mit der die Kaution hinterlegt wird. Häufig werden Mietbürgschaften genutzt, wenn neue Mieter noch auf die Rückzahlung der Kaution für die alte Wohnung warten. Junge Mieter nutzen die Mietbürgschaft häufig als Ersatz für die Kaution. Wird eine Bürgschaft zusätzlich zu einer Kaution vereinbart, dürfen, wie bei der Kaution auch, die beiden Sicherheitsleistungen nicht die Höhe von drei Kaltmieten nicht übersteigen.
Mietbürgschaft zusammengefasst:
- neben oder statt der Kaution
- Vermieter erhält Bürgschaftsurkunde
- Höhe: bis zu drei Monatsmiete
Besonders junge Familien oder Mieter nutzen die Mietbürgschaft als alternative, wenn Sie für die Kaution nicht aufkommen können:
Nun kennen Sie die Charakteristika der beiden Mittel zur Mietsicherung. Jetzt geht es weiter mit den verschiedenen Bürgschaftsformen und deren Funktionsweisen.
Die verschiedenen Bürgschaftsformen im Überblick
Bei der Mietbürgschaft unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen, der Ausfallbürgschaft oder der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Lernen Sie jetzt die Unterschiede der beiden Formen genauer kennen und erfahren Sie, welche Vorteile oder Nachteile die jeweiligen Bürgschaftsformen für Sie als Vermieter bringen.
Formen der Bürgschaft:
- Ausfallbürgschaft
- selbstschuldnerische Bürgschaft
Schauen wir uns zuerst die Ausfallbürgschaft etwas genauer an.
Ausfallbürgschaft: Nachweis der Zahlungsunfähigkeit notwendig
Wie es der Name schon verrät greift die Ausfallbürgschaft bei Ausfällen des Mieters. Damit Ihr Schaden ersetzt wird, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen als Vermieter ein Schaden entstanden ist, der durch Ihren Mieter verursacht wurde. Der Grund hierfür ist, dass bei dieser Bürgschaftsform der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Mieter gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird. Die Ausfallbürgschaft greift also erst dann, wenn Sie als Vermieter den Ausfall des Mieters nachweisen können.
Diese Nachweispflicht ist für Sie mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und daher bei Vermietern eher unbeliebt.
Die Ausfallbürgschaft im Überblick:
- Schadensnachweis notwendig
- Vermieter in Beweispflicht
- Bürge zahlt nach gerichtlicher Feststellung
- hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand
Bei der Ausfallbürgschaft muss der Bürge erst dann einspringen, wenn der Mieter per Gericht für zahlungsunfähig erklärt wird:
Kommen wir nun zur zweiten Form, der selbstschuldnerischen Bürgschaft.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bürge haftet direkt bei Ausfällen
Die zweite Form der Mietbürgschaft ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. „Selbstschuldnerisch“ bedeutet, dass der Gläubiger den Bürgen direkt anstelle des eigentlichen Schuldners haftbar machen kann. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf eine Vorausklage. Ist Ihr Mieter beispielsweise mehrere Monatsmieten schuldig, können Sie sich als Vermieter direkt an den Bürgen wenden und das Geld einfordern.
Diese Form der Bürgschaft bietet Ihnen als Vermieter mehr Sicherheit als eine Ausfallbürgschaft. Im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft müssen Sie nicht zuerst versuchen den Schaden vom Mieter einzutreiben, sondern können sich ohne weiteres an den Bürgen wenden.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft im Überblick:
- keine Vorausklage notwendig
- Geld kann direkt vom Bürgen eingefordert werden
- bietet Vermietern mehr Sicherheit
Neben den verschiedenen Bürgschaftsformen gibt es unterschiedliche Bürgschaftsarten. Die Arten differenzieren sich dadurch, wer als Bürge bei einem Ausfall für den Schaden aufkommt. Lernen Sie jetzt mehr zu diesem Thema.
Arten: Elternbürgschaft, Bankbürgschaft & Versicherung
Neben den verschiedenen Bürgschaftsformen gibt es verschiedene Arten von Mietbürgschaften. Die häufigsten vorkommenden Arten sind die Elternbürgschaft, Bankbürgschaft oder alternativ eine Mietkautionsversicherung. Alle Arten können in den verschiedenen Formen, die sie gerade kennengelernt haben, vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Form der Bürgschaft ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wird.
Bürgschaftsarten im Überblick:
- Elternbürgschaft
- Bankbürgschaft
- Mietkautionsversicherung
Bei einer Bürgschaft mit Privatpersonen entstehen nämlich keine jährliche Kosten und keine Zinsen. Banken oder Versicherungsunternehmen, die Bürgschaften aushändigen, verlangen dafür eine Gebühr.
Lernen Sie die verschiedenen Bürgschaftsarten und ihre Charakteristika jetzt genauer kennen.
Elternbürgschaft: Eltern haften für ihre Kinder im Schadensfall
Bei der Elternbürgschaft bürgen ein Elternteil oder beide Eltern im Falle eines Ausfalls für Ihr Kind zu zahlen. Das bedeutet, wenn das Kind, der Mieter, die Miete oder die Nebenkosten nicht zahlen kann oder Schäden an der Mietwohnung verursacht, müssen die Eltern finanziell einspringen.
In der Regel wird die Elternbürgschaft in Form einer selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart. Als Vermieter können Sie ich bei ausbleibenden Mietzahlungen direkt an die Eltern des Mieters wenden. Diese Bürgschaftsart wird von junge Menschen genutzt, die über wenig oder gar kein Einkommen verfügen. Während einer Ausbildung oder des Studiums haben junge Erwachsene kaum die Möglichkeit eine Mietsicherheit von einem Dritten (z.B. Bank) bereitgestellt zu bekommen, daher ist eine Elternbürgschaft oft die einzige Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen.
Elternbürgschaft zusammengefasst:
- für Studierende und junge Erwachsene
- mit geringem oder gar keinem Einkommen
- Eltern springen bei Ausfällen direkt ein
Besonders bei Studenten oder Studentenmietverträgen springen die Eltern gerne als Bürge für ihre Kinder ein:
Mietkautionsversicherung: Alternative zur Elternbürgschaft
Sollte Ihr Mieter keine Elternbürgschaft oder die Bürgschaft einer anderen Privatperson erhalten, ist eine Mietkautionsversicherung eine alternative Mietsicherungsvariante. Die Mietkautionsversicherung ist im Prinzip dasselbe, wie eine Mietkautionsbürgschaft. Genau wie die Eltern im Beispiel des jungen Mieters, können auch ein Versicherungsunternehmen die Bürgschaft für einen Mieter übernehmen.
Als Vermieter erhalten Sie zum Einzug eine Bürgschaftsurkunde, welche von der Versicherung zur Verfügung gestellt wird. Ihr Mieter zahlt einen geringen jährlichen Versicherungsbetrag . Stellen Sie beim Auszug aus der Wohnung einen Schaden feststellt, wendet er sich direkt an den Bürgen, also die Versicherung. Der Schaden wird von der Versicherung zeitnah bezahlt; so sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wurde die finanzielle Leistung des Versicherers in Anspruch genommen, muss der gezahlte Betrag anschließend vom Mieter erstattet werden.
Mietkautionsversicherung zusammengefasst:
- für Vermieter das gleiche wie eine Mietkautionsbürgschaft
- Vermieter erhält Bürgschaftsurkunde von Versicherung
- Im Schadensfall zahlt das Versicherungsunternehmen
Mietaval: Bankbürgschaft zur Absicherung des Mietvertrags
Der Mietaval ist eine Bankbürgschaft, bei der deine Bank im Falle eines Ausfalls für die Verbindlichkeiten des Mieters einspringt. Bei dem Abschluss der Bankaval wird genau definiert, für welche Verbindlichkeiten die Bank haftet. Die Bank tritt in diesem Fall als Bürge ein, wenn zum Beispiel die Miete nicht gezahlt wird oder eine Wohnung nach Auszug des Mieters beschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird.
Was genau per Bürgschaft abgesichert werden kann, richtet sich nach der Bonität des Zahlungspflichtigen. Wenn diese niedrig ist, wird die Bank nur einen Avalkredit zusichern, bei dem die eventuellen Verbindlichkeiten einer geringen Summe entsprechen. Es kann daher sein, dass je nach Kreditwürdigkeit Ihres Mieters, die Mietaval nicht die Gesamtsumme der Sicherheitsleistung deckt.
Mietaval zusammengefasst:
- Bankbürgschaft, Bank haftet bei Schäden durch Mieter
- Schäden müssen bei Abschluss genau definiert werden
- Bonität des Mieters ausschlaggebend für Absicherungsumfang
Nachdem Sie jetzt auch die verschiedenen Bürgschaftsarten kennengelernt haben, stellen wir Ihnen abschließend die Vorteile und Nachteile von Mietbürgschaften für Sie als Vermieter vor.
Vorteile von Mietbürgschaften für Vermieter
Eine Mietbürgschaft kann vor allem für Vermieter von günstigem Wohnraum oder in Universitätsstädten von Vorteil sein. Gerade Auszubildende oder Studierende können das Geld für die Kaution nicht in Bar aufbringen und greifen daher auf eine Bürgschaft zurück. Aber auch für Sie als Vermieter überwiegen die Vorteile der Bürgschaft im Vergleich zur Mietkaution.
Vorteile von Bürgschaften für Vermieter:
- kein Verwaltungsaufwand (bei Barkautionen nötig)
- es fallen keine Kontoführungsgebühren oder Zinsen an
- Vermieter müssen nur die Bürgschaftsurkunde aufbewahren
- bei selbstschuldnerischen Bürgschaften sind Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen
- Bürgschaft erlischt automatisch mit Ende des Mietvertrags
Mit der Unterschrift auf der Bürgschaftsurkunde sind Sie abgesichert und müssen nicht auf die vollständige Zahlung der Barkaution warten. Tritt der Zahlungsausfall ein, bekommen Sie das Geld schnell und rechtssicher vom Bürgen.
Risiken für Vermieter nur bei Ausfallbürgschaft
Die Nachteile einer Mietbürgschaft halten sich in Grenzen und sind stark abhängig von der vereinbarten Bürgschaftsform. Die selbstschuldnerische Mietbürgschaft bringt daher in der Regel keine Nachteile für Vermieter, lediglich die Ausfallbürgschaft ist mit einem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand im Schadensfall verbunden.
Nachteile von Bürgschaften für Vermieter:
- Zahlungsausfall muss bei Ausfallbürgschaften belegt werden
- bis zur Zahlung des Bürgen kann es unter Umständen lange Dauern
Abschließend zum Thema Mietbürgschaften jetzt ein Fazit.
Fazit: Tipps für Vermieter zu Mietbürgschaften
Nachdem Sie die wichtigsten Details zu Mietbürgschaften ausführlich kennengelernt haben, lässt sich festhalten, dass Sie keinen Grund haben eine Bürgschaft zur Sicherung des Mietvertrags abzulehnen. Im Gegenteil: Sie profitieren ebenso wie Ihr Mieter es tut. Die Mietbürgschaft bietet dabei viele Vorteile gegenüber einer klassischen Mietkaution. Neben einem geringeren Verwaltungsaufwand, fallen für Sie als Vermieter keine zusätzlichen Kosten an. Trotzdem können Sie, je nach Bürgschaftsform, Ihre Ansprüche unkompliziert geltend machen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!