Mieterselbstauskunft: Inhalt, zulässige und unzulässige Fragen und Folgen – Mietrecht

Mieterselbstauskunft - Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie von Interessenten eine Mieterselbstauskunft verlangen. Inhalt der Selbstauskunft sind Fragen zur persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mietinteressenten. Lernen Sie hier, welche Fragen in eine Mieterselbstauskunft gehören, welche unzulässig sind und welche Folgen falsche Angaben haben können. Zurück zu Mietrecht.

Mieterselbstauskunft: Was ist das?

Als Vermieter haben Sie das Recht, potenziellen Mietern vor der Vermietung viele Fragen zu stellen. Mit einer Mieterselbstauskunft finden Sie heraus, an wen Sie Ihre Immobilie übergeben. Die Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft eines Mieterinteressenten für den künftigen Vermieter. Dabei dient normalerweise ein Fragebogen zur Erhebung der Antworten.

Mieterselbstauskunft im Überblick:

  • Fragebogen an potentielle Mieter
  • für die Wohnungsbewerbung
  • private, familiäre, wirtschaftliche Situation

Die Mieterselbstauskunft ist zwar freiwillig, trotzdem ist es sinnvoll Mietinteressenten um diese Auskunft zu bitten. Sie dient dazu, dass Sie sich ein Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit des Mieters machen. Oft wird die Mieterselbstauskunft mit anderen Dokumenten, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Schufa Auskunft oder Arbeitsverträgen, eingereicht.

Mieterselbstauskunft als Überblick zur Zuverlässigkeit und Bonität des Mieters.

Lernen Sie jetzt, welche Fragen typischerweise in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden

Inhalt der Mieterselbstauskunft: Mögliche Fragen

Bei der Befragung von Mietinteressenten gibt es bestimmte Grenzen, da nicht alle Fragen bezüglich der Miete zulässig sind. Grundsätzlich dürfen Sie nur Informationen abfragen, an denen Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse haben. Jetzt einige Fragenbeispiele, die Sie Ihren potentiellen Mietern in einer Selbstauskunft stellen dürfen.

Fragen zur privaten und familiären Situation des potentiellen Mieters:

  • Name / Identität des Bewerbers
  • Adresse / bisherige Anschrift
  • Alter / Geburtsdatum
  • Beruf und Arbeitgeber
  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Personen
  • Haustiere

Fragen zur sozialen und wirtschaftlichen Situation:

  • früheres Wohnverhältnis
  • Mietzahlungsfähigkeit / Mietschulden
  • Nettoeinkommen
  • Grund für Wohnungswechsel
  • Mietübernahme durch Sozialamt / Grundsicherung
  • Bestehen möglicher Insolvenzverfahren
  • Vorliegen einer Einkommenspfändung

Fragen die nicht in die Mieterselbstauskunft gehören

Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit einen vorgefertigten, standardisierten Fragebogen für die Mieterselbstauskunft zu verwenden oder selbst einen für Ihre potentiellen Mieter zu erstellen. Bei der Erstellung einer Mieterselbstauskunft sollten Sie darauf achten, dass die gestellten Fragen rechtmäßig und nicht diskriminierend sind. In Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten, das Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. Dementsprechend dürfen bei einer Mieterselbstauskunft keine Fragen gestellt werden, die gegen diese Gesetzgebung verstoßen.

Verbotene Fragen in der Mieterselbstauskunft:

  • sexuelle Orientierung des Mietinteressenten
  • politische Einstellung / Parteimitgliedschaft
  • eventuellen Behinderungen oder chronischen Krankheiten
  • Religionszugehörigkeit
  • ethnische Herkunft des Bewerbers / Nationalität
  • eventueller Kinderwunsch / Familienplanung
  • bevorzugte Sprachen oder Kultur
  • Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
  • Hobbies oder Musikgeschmack des Bewerbers
  • Vorstrafen oder Anhängigkeit von Ermittlungsverfahren

Insgesamt sollte die Mieterselbstauskunft nur Informationen abfragen, die für die Entscheidung des Vermieters über die Eignung des Bewerbers als Mieter relevant sind.

Ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters

Neben den Fragen aus der Mieterselbstauskunft besteht eine eigene Aufklärungspflicht des Mieters. Im Rahmen dieser Pflicht muss er den Vermieter auf bestimmte Situationen hinweisen, ohne dass er ausdrücklich darüber aufgefordert wird.

In diesen Situationen besteht eine ungefragte Aufklärungspflicht:

  • Miete beträgt 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters
  • Kosten der Wohnung werden von Sozialamt oder Jobcenter übernommen
  • Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters wurde eröffnet

Folgen nicht wahrheitsgemäßer Angaben

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falls bei der Abgabe einer Mieterselbstauskunft eine falsche Antwort auf eine zulässige Frage gegeben wurde, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, gegen die Fortsetzung des Mietvertrags vorzugehen, sofern die betreffende Frage für das Mietverhältnis von wesentlicher Bedeutung ist. In diesem Fall kann der Mietvertrag außerordentlich fristlos gekündigt werden.

Folge: Möglichkeit einer fristlosen Kündigung

Wenn jedoch eine unzulässige Frage gestellt wurde und der Mieter daraufhin gelogen hat, entstehen keine rechtlichen Nachteile für ihn.

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