Mieterselbstauskunft: Inhalt, zulässige und unzulässige Fragen und Folgen – Mietrecht
Mieterselbstauskunft - Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie von Interessenten eine Mieterselbstauskunft verlangen. Inhalt der Selbstauskunft sind Fragen zur persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mietinteressenten. Lernen Sie hier, welche Fragen in eine Mieterselbstauskunft gehören, welche unzulässig sind und welche Folgen falsche Angaben haben können. Zurück zu Mietrecht.
Als Vermieter haben Sie das Recht, potenziellen Mietern vor der Vermietung viele Fragen zu stellen. Mit einer Mieterselbstauskunft finden Sie heraus, an wen Sie Ihre Immobilie übergeben. Die Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft eines Mieterinteressenten für den künftigen Vermieter. Dabei dient normalerweise ein Fragebogen zur Erhebung der Antworten.
Mieterselbstauskunft im Überblick:
Fragebogen an potentielle Mieter
für die Wohnungsbewerbung
private, familiäre, wirtschaftliche Situation
Die Mieterselbstauskunft ist zwar freiwillig, trotzdem ist es sinnvoll Mietinteressenten um diese Auskunft zu bitten. Sie dient dazu, dass Sie sich ein Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit des Mieters machen. Oft wird die Mieterselbstauskunft mit anderen Dokumenten, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Schufa Auskunft oder Arbeitsverträgen, eingereicht.
Mieterselbstauskunft als Überblick zur Zuverlässigkeit und Bonität des Mieters.
Lernen Sie jetzt, welche Fragen typischerweise in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden
Inhalt der Mieterselbstauskunft: Mögliche Fragen
Bei der Befragung von Mietinteressenten gibt es bestimmte Grenzen, da nicht alle Fragen bezüglich der Miete zulässig sind. Grundsätzlich dürfen Sie nur Informationen abfragen, an denen Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse haben. Jetzt einige Fragenbeispiele, die Sie Ihren potentiellen Mietern in einer Selbstauskunft stellen dürfen.
Fragen zur privaten und familiären Situation des potentiellen Mieters:
Name / Identität des Bewerbers
Adresse / bisherige Anschrift
Alter / Geburtsdatum
Beruf und Arbeitgeber
Familienstand
Anzahl der Kinder
Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Personen
Haustiere
Fragen zur sozialen und wirtschaftlichen Situation:
Fragen die nicht in die Mieterselbstauskunft gehören
Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit einen vorgefertigten, standardisierten Fragebogen für die Mieterselbstauskunft zu verwenden oder selbst einen für Ihre potentiellen Mieter zu erstellen. Bei der Erstellung einer Mieterselbstauskunft sollten Sie darauf achten, dass die gestellten Fragen rechtmäßig und nicht diskriminierend sind. In Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten, das Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. Dementsprechend dürfen bei einer Mieterselbstauskunft keine Fragen gestellt werden, die gegen diese Gesetzgebung verstoßen.
Verbotene Fragen in der Mieterselbstauskunft:
sexuelle Orientierung des Mietinteressenten
politische Einstellung / Parteimitgliedschaft
eventuellen Behinderungen oder chronischen Krankheiten
Religionszugehörigkeit
ethnische Herkunft des Bewerbers / Nationalität
eventueller Kinderwunsch / Familienplanung
bevorzugte Sprachen oder Kultur
Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
Hobbies oder Musikgeschmack des Bewerbers
Vorstrafen oder Anhängigkeit von Ermittlungsverfahren
Insgesamt sollte die Mieterselbstauskunft nur Informationen abfragen, die für die Entscheidung des Vermieters über die Eignung des Bewerbers als Mieter relevant sind.
Ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters
Neben den Fragen aus der Mieterselbstauskunft besteht eine eigene Aufklärungspflicht des Mieters. Im Rahmen dieser Pflicht muss er den Vermieter auf bestimmte Situationen hinweisen, ohne dass er ausdrücklich darüber aufgefordert wird.
In diesen Situationen besteht eine ungefragte Aufklärungspflicht:
Miete beträgt 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters
Kosten der Wohnung werden von Sozialamt oder Jobcenter übernommen
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters wurde eröffnet
Folgen nicht wahrheitsgemäßer Angaben
Grundsätzlich ist es die Pflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falls bei der Abgabe einer Mieterselbstauskunft eine falsche Antwort auf eine zulässige Frage gegeben wurde, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, gegen die Fortsetzung des Mietvertrags vorzugehen, sofern die betreffende Frage für das Mietverhältnis von wesentlicher Bedeutung ist. In diesem Fall kann der Mietvertrag außerordentlich fristlos gekündigt werden.
Folge: Möglichkeit einer fristlosen Kündigung
Wenn jedoch eine unzulässige Frage gestellt wurde und der Mieter daraufhin gelogen hat, entstehen keine rechtlichen Nachteile für ihn.
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