Mietkaution Vorschrift: Gesetzliche Bestimmung durch das BGB & SGB

Mietkaution Vorschrift - Wenn Sie gerade den Mietvertrag für Ihr neues Zuhause unterzeichnet haben, dann sollten Sie auch die gesetzlichen Vorschriften zur Mietkaution kennen. Außerdem sollten Sie die verschiedenen Anbieter für Mietkautionen in unserem Mietkautionsrechner vergleichen. Dieser Blog hilft Ihnen, sich in dem regelmäßig erscheinenden Wirrwarr der Mietrechts-Gesetze zurechtzufinden und gibt Tipps rund um die Themen Kaution, Umzug und Gesetze.

Mietkaution im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Worum geht es hier?

  1. Vermieter: Kaution nach BGB (meist 3 Monatsmieten), sicher aufbewahren
  2. Rückzahlung: Gesetzlich geregelt (SGB), maximal 1 Monatsmiete, Frist beachten
  3. Schäden: Nur gerechtfertigte Abzüge nachweisen

Alles zur Mietkaution für Häuser & Wohnungen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Mieter eine Kaution hinterlegen, die in der Regel einen Betrag von drei Monatsmieten beträgt. Diese Kaution ist beim Vermieter hinterlegt und wird erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution sicher aufzubewahren. Außerdem muss der Vermieter den Mietern eine schriftliche Mietkautionsquittung für die geleistete Kaution aushändigen und die Höhe der Kaution angeben. Wenn die Miethöhe während des Mietverhältnisses erhöht wird, muss der Vermieter den Mietern auch eine neue Quittung über die entsprechend erhöhte Kaution aushändigen.

Die Mietkaution im BGB zusammengefasst:

  • Mieter müssen eine Mietkaution hinterlegen
  • beträgt in der Regel drei Monatsmieten
  • Kaution wird nach der Beendigung zurückgezahlt
  • Kaution wird bar, oder per Bürgschaft gezahlt

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Im Fall, dass Sie die Mietkaution nicht direkt in voller Höhe zahlen können, kann diese auch als Bankbürgschaft oder Versicherungspolice hinterlegt werden. Deshalb lohnt es sich, die Mietkautionsversicherungen mit unserem Mietkautionsrechner zu vergleichen.

Welche Verpflichtungen hat der Vermieter durch die Mietkaution?

Gesetzliche Verpflichtungen des Vermietern

Der Vermieter hat das Recht, Teile der Kaution für Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen abzuziehen, die vom Mieter verursacht wurden. Er oder sie muss jedoch vorher seine Berechtigung prüfen und dem Mieter eine schriftliche Abrechnung vorlegen. Der Vermieter ist verpflichtet, die restliche Kaution innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen.

Rückzahlungsfrist von 14 Tagen!

Sollte es zu Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution kommen, sollten beide Parteien versuchen, sich gültig zu einigen. Kommen Sie jedoch nicht überein, kann jede Partei Klage vor Gericht erheben. Es ist jedoch ratsam, sich immer anwaltlichen Rat zu holen und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, um das beste Ergebnis zu erzielen.

Auch im Sozialgesetzbuch finden sich Vorschriften über die Mietkaution.

Mietkaution im Sozialgesetzbuch (SGB §22)

Es gibt verschiedene gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Mietkaution beziehen. Diese Vorschriften finden sich im SGB, in Landesverordnungen und in den jeweiligen Mietverträgen.

Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften sind jedoch im SGB geregelt.

Im Sozialgesetzbuch §22 ist geregelt, dass die Kaution vom Mieter hinterlegt werden muss und diese dem Vermieter zurückgezahlt werden muss, sobald der Mietvertrag beendet wird. Weiterhin ist im SGB §22 geregelt, dass die Kaution bis zu einem Monatssatz der ortsüblichen Miete betragen darf.

Doch obacht! Wenn der Mietvertrag länger als ein Jahr besteht, darf die Kaution nicht mehr als ein Monatssatz der ortsüblichen Miete betragen.

An welche Vorschriften müssen sich Vermieter und Mieter laut SGB halten?

Vorgaben zu Verwendung der Mietkaution: Bundesland & Mietverträge

In den meisten Bundesländern gibt es Regelungen über die Höhe der Mietkaution in den Landesverordnungen.

In manchen Bundesländern sind auch weitere Vorgaben getroffen worden, zum Beispiel über die Art der Bankbürgschaft oder die Verwendungsart der Kaution, zum Beispiel für Renovierungsarbeiten oder für Schönheitsreparaturen. In anderen Bundesländern gibt es jedoch keine Regelungen über die Höhe oder Art der Kaution in den Landesverordnungen. In diesem Fall sind die Vorgaben aus dem Mietvertrag maßgeblich.

Vorschriften der Bundesländer:

  • Vorschriften zur Art & Verwendung
  • Einsatz für Renovierung & Schönheitsreparatur
  • Ohne Landesverordnung gelten Vorgaben aus Mietvertrag

In den meisten Mietverträgen ist festgehalten, welche Höhe und welche Art der Kaution vereinbart wurde. Auch hier können jedoch unterschiedliche Vorgaben getroffen worden sein. Zum Beispiel kann vereinbart sein, dass die Kaution in bar hinterlegt wird (Tipp: Mietkaution mit Quittung dokumentieren) oder es sich um eine Bankbürgschaft handelt.

In manchen Fällen können auch Versicherungen die Mietkaution übernehmen. Dafür können Sie alle Anbieter mit unserem Mietkautionsrechner vergleichen. Auch kann vereinbart sein, dass die Kaution für bestimmte Zwecke verwendet werden soll, für unter anderem Schönheitsreparaturen oder für Renovierungsarbeiten.

Nochmal zusammgenfasst...

Als Vermieter sollten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Mietkaution kennen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Mieter in der Regel drei Monatsmieten als Kaution hinterlegen. Sie sind verpflichtet, die Kaution sicher aufzubewahren und eine schriftliche Quittung auszustellen. Im Streitfall müssen Sie Ihre Berechtigung für Abzüge nachweisen. Das Sozialgesetzbuch (SGB) begrenzt die Kaution auf maximal einen Monatssatz der ortsüblichen Miete, insbesondere bei längeren Mietverträgen. Informieren Sie sich auch über eventuelle landesspezifische Regelungen.

  • Vermieter: Kaution nach BGB (meist 3 Monatsmieten), sicher aufbewahren
  • Rückzahlung: Gesetzlich geregelt (SGB), maximal 1 Monatsmiete, Frist beachten
  • Schäden: Nur gerechtfertigte Abzüge nachweisen

Mietkaution für Vermieter und Mieter

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