Mietverwaltung Kosten: Regelsatz, Sondervergütung & Co. – Durchschnittliche Kosten pro Einheit
Mietverwaltung Kosten - Sie möchten eine Immobilie kaufen und vermieten? Dann können Sie sich entweder selbst um die Betreuung Ihres Mietobjekts kümmern oder hierfür einen externen Mietverwalter beauftragen. Doch die Bestellung einer Hausverwaltung bringt auch einige Kosten mit sich. Erfahren Sie hier alles, was Sie über die Preise einer Mietverwaltung wissen müssen, von den durchschnittlichen Kosten pro Einheit bis zu den Sonderleistungen des Mietverwalters. Außerdem klären wir: Dürfen Sie die Kosten absetzen oder auf den Mieter umlegen? Das und mehr hier. Zurück zum Überblick: Mietverwaltung.
Preisübersicht für Miethaus und Mietwohnung
Je nach Zustand des Gebäudes und Klientel der Bewohner hat ein Mietverwalter oft alle Hände voll zu tun. Das lassen sich so manche Mietverwaltung teuer bezahlen. Die Vergütung des Mietverwalters unterliegt nämlich nicht der Gebührenordnung. So kann jeder Anbieter seine Preise selbst festlegen, was häufig zu großen Preisunterschieden führt.
Mietverwaltung Kosten: Das Wichtigste im Überblick
Die genaue Höhe der monatlichen Verwaltungskosten lässt sich pauschal nicht sagen, da hier unterschiedliche Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Durchschnittlich können Sie jedoch von 20 bis 26 Euro pro Einheit ausgehen. Es gibt jedoch auch einige Mietverwaltungen, die für ihre Verwaltergebühren stattdessen einen Prozentsatz ansetzen. In diesem Fall hängen die Verwaltungskosten prozentual von der Kaltmiete ab und belaufen sich auf 5% bis 6%.
Die beiden Möglichkeiten der Kostenberechnung zusammengefasst:
- Monatliche Kosten pro Einheit: 20 Euro bis 26 Euro
- Monatliche Kosten in Prozent: 5% bis 6% der Kaltmiete
Welche Faktoren sich auf die Preisdifferenz auswirken, dazu gleich mehr.
Beispiel: Kosten der Mietverwaltung
Hier ist eine Beispielrechnung in Tabellenform zur Mietverwaltung:
Kostenart | Durchschnittlicher Betrag |
---|---|
Monatliche Kosten pro Einheit | 20 Euro bis 26 Euro |
Monatliche Kosten in Prozent | 5% bis 6% der Kaltmiete |
Diese Kosten können je nach verschiedenen Faktoren variieren:
Faktoren | Einfluss |
---|---|
Lage und Standort | Höhere Kosten in teureren Gegenden |
Zustand der Immobilie | Renovierungsbedürftige Immobilien können höhere Kosten verursachen |
Anzahl der Einheiten | Größere Immobilien können niedrigere Kosten pro Einheit haben |
Verwaltungsart | Unterschiedliche Vergütungsmodelle können unterschiedliche Kosten bedeuten |
Klientel der Bewohner | Probleme mit Mietern können zu höheren Kosten führen |
Es gibt auch verschiedene Modelle für die Kostenberechnung, die in der Tabelle oben beschrieben sind. Je nachdem, wie der Mietverwalter die Kosten berechnet, können sich die monatlichen Gebühren ändern.
Monatliche Kosten pro Einheit
Wie bereits erwähnt, können die Verwaltungskosten unterschiedlich berechnet werden. Der Durchschnitt der monatlichen Verwaltungskosten bei Mietobjekten beläuft sich auf ungefähr 20 bis 26 Euro pro Einheit. Außerdem gilt: Je größer die Immobilie, desto günstiger ist die Verwaltung pro Einheit. Zum Beispiel kann es durchaus vorkommen, dass ein großes Mehrfamilienhaus mit 21 Euro pro Einheit einher kommt, während die Verwaltung eines Zweifamilienhauses über 30 Euro pro Einheit kostet.
Monatliche Kosten pro Einheit: 20 Euro bis 26 Euro
Monatliche Kosten in Prozent
Einige Mietverwaltungen geben ihr Verwalterhonorar auch gerne prozentual an. Diese prozentualen Verwaltungskosten betragen in der Regel zwischen 5% und 6% der Kaltmiete. In manchen Fällen kann hierfür auch die Warmmiete herangezogen werden. Berechnet Ihr Mietverwalter seine Preise in prozentualer Abhängigkeit zur Miete, spielt Ihnen das als Eigentümer in die Karten: Denn je besser Ihre Mietverwaltung die Höhe der Mieten vereinbart, umso mehr verdient sie auch.
Monatliche Kosten in Prozent: 5% bis 6% der Kaltmiete
Neben den unterschiedlichen Möglichkeiten zur Kostenberechnung gibt es auch zwei unterschiedliche Kostenmodelle. Denn: Nicht immer werden alle Tätigkeiten des Mietverwalters auch gleich berechnet.
Welche Leistungen sind in den Verwaltungskosten inbegriffen?
Während die eine Mietverwaltung für Ihre Leistungen lediglich eine monatliche Pauschalvergütung veranschlagt, werden bei der Anderen zusätzliche Sonderhonorare fällig. Im Vergleich zur WEG-Verwaltung existieren bei der Vergütung des Mietverwalters nämlich keine gesetzlichen Vorgaben.
Monatliche Grundvergütung mit Sonderhonorar
Die meisten Mietverwaltungen unterscheiden zwischen einer monatlichen Pauschalvergütung und einem zusätzlich Sonderhonorar. Zu den typischen Zusatzleistungen gehören in der Regel jegliche Aufgaben rund um die Vermietung. Auch Wohnungsübergaben und die Durchführung von Mieterhöhungen werden oft zusätzlich vergütet, während die Betreuung der bestehenden Mietverhältnisse oft von der monatlichen Grundvergütung abgedeckt ist.
Diese Tätigkeiten werden oft mit einem Sonderhonorar vergütet:
- Vermietungsdienstleistungen
- Durchführung einer Mieterhöhung
- Wohnungsübergaben
Monatliche Pauschalvergütung ohne Zusatzhonorar
Alternativ dazu gibt es jedoch auch einige Mietverwalter, die lediglich eine monatliche Pauschale berechnen, die bereits alle Tätigkeiten abdeckt. Hier fallen dann keine Sonderhonorare an. Werfen Sie hierfür immer einen Blick in den Verwaltervertrag. Der gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob es sich um eine Kostenpauschale handelt oder einige Tätigkeiten zusätzlich vergütet werden müssen.
Monatliche Verwaltungskosten berechnen: Kriterien
Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Verwaltungskosten der unterschiedlichen Anbieter immens. Das liegt daran, dass für die Berechnung der Verwaltergebühren mehrere Faktoren einkalkuliert werden müssen.
Lage & Standort - Vor allem die Lage spielt hier eine große Rolle. So verlangen Mietverwalter im Süden Deutschlands durchschnittlich mehr als im Osten und auch die Verwaltungskosten in Großstädten sind weitaus höher, als die Kosten pro Einheit in ländlichen Gegenden.
Zustand & Bewohner - Ist eine Immobilie außerdem renovierungsbedürftig und kommt mit hohen Instandhaltungskosten einher, wirkt sich das ebenfalls auf die Verwaltungskosten aus. Neigen die Bewohner des Mietobjekts auch noch dazu sich zu streiten und verdrecken die Flure und das Treppenhaus, ist dies ein weiterer Grund für den Mietverwalter eine höhere Gebühr zu veranschlagen.
Prinzipiell gilt: Je höher der Verwaltungsaufwand, desto höher auch die Verwaltungskosten.
Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der Verwaltungskosten:
- Verwaltungsart
- Größe & Anzahl der Einheiten
- Zustand der Immobilie
- Lage der Immobilie
- Verwaltungsaufwand
- Marktlage
- Klientel der Bewohner
Ob Mehrfamilienhaus oder Doppelhaushälfte, für viele Eigentümer und Kapitalanleger gelten die Verwaltungskosten als wahre Rendite-Killer. Da wird schnell die Frage in den Raum gestellt:
Kann man die Verwaltungskosten auf den Mieter umlegen?
Verwaltungskosten als Betriebskosten auf Mieter umlegen
Eine Antwort darauf liefert die deutsche Rechtsprechung, genauer gesagt: Die Betriebskostenverordnung, kurz BetrKV, diese definiert die Ausgaben für die Hausverwaltung als nicht umlagefähige Betriebskosten. Der Vermieter hat für die Verwaltung seines Objekts somit selbst zu bezahlen und darf diesbezügliche Gebühren auch nicht über die Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter abrechnen.
Es gibt jedoch eine Alternative, wie Sie dies umgehen können:
Kosten absetzen: Tipps für die Steuererklärung
So können Sie die Vergütung Ihrer Hausverwaltung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierfür müssen Sie die Verwaltungskosten in Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren. Alternativ können Sie die Verwaltungsgebühren auch als Bestandteil der vereinbarten Nettokaltmiete ausweisen.
Alle Details dazu finden Sie hier:
Wichtig: Entscheiden Sie sich dazu, die Verwaltungskosten als Teil der Nettokaltmiete zu veranschlagen, müssen Sie dies zwar nicht unbedingt im Mietvertrag erwähnen, eine Erhöhung der Verwaltungskosten ist jedoch kein Grund dafür, die Mieten zu erhöhen. Kalkulieren Sie die Verwaltungskosten vorab, also realistisch ein.
Fazit: So viel kostet eine Mietverwaltung
Die genauen Verwaltungskosten für die Betreuung eines Mietobjekts lassen sich pauschal nicht sagen. Wie viel der Mietverwalter für seine Tätigkeiten verlangt und wie er diese berechnet, hängt von mehreren Faktoren ab, allem voran von der Lage und dem Zustand des Objekts, so wie von der Klientel der Bewohner. Tipp: Die meisten Hausverwaltungen stellen auch vor der offiziellen Verwalterbestellung einen Mustervertrag zur Einsicht bereit. Schauen Sie sich diesen vorab unbedingt an. So können Sie sich die Vertragsdetails rund um die Kosten für die Verwaltung genauer ansehen.
Mietverwaltung: Ratgeber
Als Vermieter verbringen Sie stets viel Zeit mit der Bewirtschaftung und Instandhaltung Ihres Mietobjekts. Um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten, muss Ihre Immobilie auf kaufmännischer, technischer und juristischer Ebene betreut werden. Ob Sie hierfür eine professionelle Hausverwaltung bestellen oder sich für die Selbstverwaltung Ihres Objekts entscheiden, ist Ihnen überlassen. Erfahren Sie hier mehr über die Kosten, die dann auf Sie zukommen: Kosten der Hausverwaltung.
Alles Wichtige rund um Kosten, Aufgaben, Vertrag & Co. finden Sie in unserem Ratgeber:
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!