Mietverwaltung (Wiki, Definition): Betreuung vermieteter Immobilien
Mietverwaltung - Eine Mietverwaltung wird dann beauftragt, wenn ein einzelner Eigentümer eines Mehrfamilienhauses kein Interesse hat, sein Objekt selbst zu bewirtschaften. Der Miethausverwalter ist nicht nur für die Bewirtschaftung / Abrechnung des Objektes zuständig, sondern kümmert sich auch um die Belange des Mieters oder Instandsetzung innerhalb einer Wohnung.
Erfahren Sie mehr über Hausverwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Gewerbemietverwaltung.
Mietverwaltung im Überblick
Hier die Mietverwaltung nochmals zusammengefasst:
- verantwortlich für die Verwaltung von Mietobjekten
- übernimmt die im BGB verankerten Pflichten des Vermieters
- Spezielle Formen: Sondereigentumsverwaltung & Gewerbemietverwaltung
- agiert auf kaufmännischer, technischer und juristischer Ebene
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