Modernisierung (WEG) (Wiki, Definition): Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum & Regelungen
Modernisierung (WEG) - Zu einer Modernisierung zählen alle baulichen Maßnahmen des Eigentümers, mit dem Ziel, den Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen und die Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern. Beim Sondereigentum kann der Wohnungseigentümer jede Art von Modernisierung vornehmen. Beim Gemeinschaftseigentum ist der Eigentümer jedoch auf die Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerschaft (WEG) angewiesen. Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums können nur mit drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer beschlossen werden. Die Ausnahme besteht dann, wenn der Eigentümer einen barrierefreien Zugang fordert.
Modernisierung: Schnell erklärt
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Modernisierung (WEG) in kurz
- Bauliche Maßnahmen
- Ziel: Gebrauchswert der Immobilie erhöhen, Verkaufswert steigern und Wohnverhältnisse verbessern
- Sondereigentum: jede Art von Modernisierung darf vorgenommen werden
- Gemeinschaftseigentum: Änderungen nach der Beschlussfassung durch Wohnungseigentümerschaft
- Beschlussfassung benötigt drei Viertel der Stimmen
- Ausnahme: Wenn Eigentümer Barrierefreiheit fordert
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