Neue Regelung zur Wohngebäudeversicherung? Urteil für eine WEG
Neue Regelung zur Wohngebäudeversicherung - Ein Rechtsstreit sorgt nun dafür, dass ein Urteil bezüglich der Aufteilung beim Schadensfällen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gefällt wird. Es geht dabei darum, wie der Eigenanteil der Versicherung aufgeteilt wird, wenn der Schadensfall nicht am Gemeinschaftseigentum auftritt. Hier finden Sie den jetzigen Stand einmal zusammengefasst. Zurück zu: WEG.
Schadensfall an der Immobilie: Wer zahlt?
In Karlsruhe stell sich die Frage, ob anfallende Schäden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von allen oder nur dem betreffenden Wohnungseigentümer zu tragen sind. Ferner geht es darum, dass nur die Person zahlen sollte, die die vom Schadensfall betroffene Wohnung bewohnt. Dies wird dann relevant, wenn die Gebäudeversicherung nicht alles abdeckt. Im September wird der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich ein Urteil fällen.
In diesem konkreten Fall klagt eine Eigentümerin, dass die Gebäude häufiger Wasserschäden vorkommen, nach Angaben des Onlineportals Versicherungsbote. Diese Wasserschäden würden durch mangelhafte Kupferleitungen vermehrt an anderen Wohnbereichen entstehen. Die Hausverwalterin nimmt, für den Schaden Geld eines Gemeinschaftsfonds und einen Teil des Schadens begleicht Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngemeinschaft klagte auch schon gegen die Firma, welche die qualitativ schlechten Rohe verlegt hatte.
Hier die Ausgangslage in der Übersicht:
- Bundesgerichtshof fällt im September ein Urteil
- Über Aufteilung der Kosten beim Schadensfall
- Dieser Fall: häufige Wasserschäden am Gebäude
- Aufteilung: Gemeinschaftskonto & Versicherung
- Weitere Klage gegen Firma mit schlechten Rohren
Vorherige Regelungen: Aufteilen in der WEG
Bisher war es so, dass die Gemeinschaft für Schäden am Gemeinschaftseigentum aufkommen muss. Allerdings gilt der Bereich, der nur einem Eigentümer gehört als Sondereigentum. In diesem Fall wird bei der Schadensbegleichung nicht zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum differenziert.
So mussten die Wohnungseigentümer auch für Bereiche zahlen, die sie nicht nutzen. Nach vorangegangenem Urteil müsse die Gemeinschaft darüber entscheiden, wie die Eigenanteile aufgeteilt werden.
So sahen die Regelungen bisher aus:
- Gemeinschaft zahlt Schäden am Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentum = Bereich gehört einem Eigentümer
- Schadenbegleichung = alle, egal ob Sondereigentum
- Vorheriges Urteil: Gemeinschaft muss entscheiden
Lösung: Kosten aufteilen oder alleine tragen?
Eine mögliche Lösung sieht so aus, dass die Wohnungseigentümer nun den Schaden in ihrem Sondereigentum selbst tragen und nur die Bearbeitung des Versicherungsfalls würde von der Gemeinschaft getragen werden.
Laut dem Onlineportal tendieren die obersten Richter aber dazu,
ein Urteil zu treffen, bei dem die Kosten auf alle umgelegt werden würden. Dadurch würden auch alle von dem niedrigeren Versicherungsbeitrag profitieren.
Die beiden möglichen Ausgänge könnte das Verfahren haben:
- Wohnungseigentümer tragen Schäden ihres Sondereigentums
- Voraussichtliches Urteil: Kosten werden auf alle umgelegt
Tipp! Wenn Sie mehr zur Kostenverteilung in einer WEG wissen wollen, lesen Sie hier weiter.
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