Lektion 5 Tipps
Entdecke Fakten zur WEG: Eigentümerversammlung, Kostenverteilung & Co.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Gemeinschaft von Eigentümern von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Die WEG ist für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Wohnungseigentümer verantwortlich und regelt Angelegenheiten wie die Verwaltung und Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum und die gemeinsame Nutzung von Räumen und Einrichtungen.
Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutet:
- Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie
- jeder Eigentümer hat einen bestimmten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
Eigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümerversammlung ist eine Versammlung der Eigentümer einer WEG, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Während dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Eigentümer getroffen.
Das wird auf der Eigentümerversammlung besprochen und entschieden:
- Wahl des Verwalters
- Wirtschaftsplan
- bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
- Festlegung der Hausordnung
Kostenverteilung
Die Kostenverteilung in einer WEG richtet sich in der Regel nach dem Miteigentumsanteil der einzelnen Eigentümer. Das bedeutet, dass die Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Versicherungen und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von allen Eigentümern entsprechend ihrem Anteil am Gesamteigentum getragen werden.
So werden die Kosten in einer WEG verteilt:
- Kostenverteilung erfolgt nach Miteigentumsanteil
- je höher der Miteigentumsanteil, desto höher die zu tragenden Kosten
Eigentumsverteilung
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt jeder Eigentümer das Sondereigentum an seiner eigenen Wohnung, die Teil des Gesamteigentums der Gemeinschaft ist. Gleichzeitig gibt es auch Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gemeinsam gehört, wie beispielsweise das Treppenhaus, der Keller oder der Dachboden.
So ist eine WEG aufgeteilt:
- Sondereigentum
- Gemeinschaftseigentum
Rechte und Pflichten
Die Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben das Recht, ihr Sondereigentum zu nutzen und zu verwalten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums zu tragen und sich an Regeln und Entscheidungen zu halten, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wurden.
Diese Rechte und Pflichten hat jeder Eigentümer:
- Selbstverwaltung des Sondereigentums
- Beteiligung an Kosten für Gemeinschaftseigentum
- Mitbestimmung auf Eigentümerversammlung
- Einhalten von Regeln und Beschlüssen