Rauchmelder über die Nebenkostenabrechnung absetzen? Das dürfen Vermieter!
Rauchmelder Nebenkostenabrechnung - In ganz Deutschland müssen Eigentümer ihre Wohnungen mit Rauchmeldern ausstatten. Wenn Sie also Vermieter einer Wohnung sind und die vorgeschriebenen Rauchmelder anbringen, dürfen Sie allerdings diese Kosten nicht über die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres verrechnen. Wie es dazu kam und worauf Sie achten sollten, das erfahren Sie hier.
Es ist verpflichtend in NRW und allen anderen Bundesländern, Rauchmelder in den Wohnungen zu installieren.
In diesem Fall hatte der Vermieter die Geräte eingebaut und dann mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung für 10 € verrechnet. Daraufhin musste gerichtlich geklärt werden, ob die Mieter die Kosten wirklich zahlen müssen.
Hier der Fall auf einen Blick:
Rauchmelder sind Pflicht in DE
Vermieter hatte diese installiert
Verrechnet mit Nebenkosten
Gerichtsverfahren: Mieter zahlt?
Modernisierung & Mieterhöhung: Das geht!
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter einen Beitrag zur Installation von Rauchmeldern nicht über die Nebenkostenabrechnung fordern dürfen, berichtet T-Online. Trotzdem gilt die Installation von Rauchmeldern als Modernisierung und darf dementsprechend als Begründung für eine Mieterhöhung genutzt werden.
So können Sie als Vermieter aber trotzdem die Kosten verrechnen:
Gilt als Modernisierung = Begründung für Mieterhöhung
Einwände über die Nebenkosten müssen dem Vermieter zeitnah mitgeteilt werden. Dafür gilt die Frist eines Jahres. Oft müssen die Ungereimtheiten, aber schon früher gezählt werden. Diese könnten schon „unter dem Vorbehalt einer Rückzahlung“ bezahlt werden und später vom Mieter zurückgefordert werden.
Wenn es zu Unstimmigkeiten über die Nebenkostenabrechnung kommt, können Mieter und Vermieter folgendes tun:
Einwände müssen innerhalb von 1 Jahr mitgeteilt werden
Oft müssen die Nebenkosten aber früher bezahlt werden
„Unter dem Vorbehalt einer Rückzahlung“ bezahlt werden
Können später dann zurückgefordert werden vom Mieter
Trotzdem muss dieser spezielle Fall aufgrund von formalen Mängeln neu verhandelt werden.
https://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2022/08/rauchmelder-installieren-brandschutz-vermieter-recht-richtlinien.jpg8011200Kimhttps://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2024/04/logo-immobilien-erfahrung-haus-wohnung-kapitalanlage-rendite-geld-verdienen-2024-red-v2-slogan.svgKim2022-08-22 05:00:352022-11-11 13:31:36Rauchmelder über die Nebenkostenabrechnung absetzen? Das dürfen Vermieter!
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