Reallast (Wiki, Definition): Geldleistungen, Dienstleistungen oder Sachleistungen an eine dritte Person.
Reallast - Die Reallast ist eine Art der Belastung bzw. Pflicht, die auf einem Grundstück liegen kann. Wann wird diese in das Grundbuch eingetragen? Eine Reallast gibt an, dass ein dritter Rechte an einer wider kehrenden Leistung verbunden mit dem Grundstück hat. Eine Leistung kann beispielsweise eine Leibrente, Pflegetätigkeiten oder auch ein Anrecht auf Feuerholz aus dem Wald (Grundstück) sein. Reallasten sind also Geldleistungen, Dienstleistungen oder Sachleistungen an eine dritte Person.
Auch differenziert man die Leistungen zwischen subjektiv-dingliche Reallasten und subjektiv-persönliche Reallasten. Die subjektiv-dingliche Reallasten hängen mit der Immobilie selbst zusammen. Das Recht ist also fest mit dem Grundstück verbunden. Subjektiv-persönliche Reallasten hängen mit einer Person zusammen und sind nicht an das Grundstück gebunden. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass das Recht bei subjektiv-dingliche Reallasten vererbt werden kann und subjektiv-persönliche Reallasten mit dem Tod der Person erlöschen.
Um die Reallast durch ein Beispiel besser zu verstehen sowie den Unterschied zum Nießbrauchrecht, lesen Sie sich diesen Artikel durch: Grundbuchbelastungen: Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallast und weitere Belastungen.
Hier könne Sie die Definitionen zu den Begriffen Nießbrauchrecht, Grundbuch und Grundbuchrecht nachschlagen.
Alles Wichtige, dass Sie zu den Themen Grundbuch, Grundbuchauszug beantragen und Grundbucheintrag wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber: Grundbuch.
Reallast im Überblick
Das sind die wichtigsten Merkmale der Reallast:
- Grundstücksbelastung
- steht im Grundbuchauszug
- Recht einer dritten Person an wider kehrenden Leistungen
- Geldleistungen, Dienstleistungen oder Sachleistungen
- subjektiv-dingliche Reallasten vererbbar
- subjektiv-persönliche Reallasten nicht vererbbar
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