Rechenschaftslegung (Wiki, Definition): Auskunft über den Stand des Geschäfts
Rechenschaftslegung - Die Rechenschaftslegung gehört zu den Pflichten einer beauftragen Person gegenüber ihrem Auftragsgeber. So ist der Beauftragte während seines Auftrags dem Auftraggeber gegenüber dazu verpflichtet, Auskunft über den Stand des Geschäfts zu geben. Der Rechenschaftslegung liegt die Rechnungslegung zu Grunde. Hier werden anhand der Buchführung die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens gegenübergestellt.
Im Immobilienbereich ist es der Hausverwalter, der dem Eigentümer gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet ist.
Lesen Sie hier mehr zu Hausverwaltung, Rechenschaftspflicht und Verwaltervertrag.
Rechenschaftslegung im Überblick
Der Begriff Rechenschaftslegung schnell und einfach erklärt:
- Pflicht einer beauftragten Person gegenüber Auftraggeber
- muss während des Auftrags Auskunft über Stand des Geschäfts geben
- Grundlage: Rechnungslegung
- Hausverwalter ist dem Eigentümer Rechenschaft schuldig
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!