Rechtsschutzversicherung (Wiki, Definition): Abdeckung von Gerichtskosten, Anwaltskosten & Co.

Rechtsschutzversicherung - Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag, der nach Eintritt Rechtsschutzfalls im vereinbarten Umfang die Rechtskosten trägt. Zu den versicherten Kosten gehören Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, sowie Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren.

Vor allem als Vermieter und Kapitalanleger lohnt es sich eine solche Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da sie vor finanziellen Risiken bei Streit mit Mietern und Nachbarn schützt.

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Rechtsschutzversicherung schnell erklärt

Der Begriff Rechtsschutzversicherung zusammengefasst:

  • privatrechtlicher Versicherungsvertrag
  • deckt Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten & Co. ab
  • Empfehlung für Vermieter und Kapitalanleger

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