Rückgabeklausel (Wiki, Definition): Renovierungspflicht beim Auszug
Rückgabeklausel - Als Schönheits- oder Rückgabeklausel bezeichnet man Bestimmungen in Mietverträgen, die die Rückgabe der Mietwohnung, nach Beendigung des Mietverhältnisses, regulieren. Dem Mieter können durch die Klausel Renovierungspflichten vor Auszug auferlegt werden, jedoch nicht im Übermaß. Es handelt sich in den meisten Fällen um kleinere Schönheitsreparaturen.
Lernen Sie mehr über die echte Nachmieterklausel und die unechte Nachmieterklausel im Mietvertrag.
Rückgabeklausel im Überblick
Der Begriff Rückgabeklausel zusammengefasst:
- optionale Bestimmung im Mietvertrag
- Renovierungspflicht vor Auszug
- betrifft kleinere Schönheitsreparaturen
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!