Schuldhaftentlassung (Wiki, Definition): Immobilie, Grundbuch, Entbindung von Zahlungspflichten
Eine Schuldhaftentlassung bei Immobilien kann auch auftreten, wenn ein Schuldner nach einem Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerung oder auch bei Scheidung, von den verbleibenden Schulden entbunden wird.
Beispiel Anschlussfinanzierung trotz Scheidung: Bei einer Scheidung mit einer laufenden Finanzierung für ein gemeinsam erworbenes Haus oder auch Eigentumswohnung kann die Schuldhaftentlassung eine wesentliche Rolle spielen. Wenn das Paar sich entscheidet, die 1) Immobilie zu verkaufen oder wenn einer der Partner 2) die vollständige Verantwortung für die Immobilie übernehmen möchte, kann eine Schuldhaftentlassung erforderlich werden. Diese Entlastung tritt ein, wenn der verbleibende Partner alleinverantwortlich für den Hauskredit oder Wohnungskredit wird und der andere von allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen durch die Immobilie entbunden wird.
Schritte
Was tun?
Entscheidung
Partner entscheidet über Immobilienübernahme.
Zustimmung der Bank
Bank muss Kreditänderungen zustimmen.
Vertragsänderung
Kreditvertrag auf übernehmenden Partner umschreiben.
Schuldhaftentlassung
Ex-Partner wird von Zahlungsverpflichtungen entbunden.
Schuldhaftentlassung schnell erklärt
4 Fakten zur Schuldhaftentlassung:
Schuldbefreiung: Entbindet von der Zahlungsverpflichtung
Rechtlicher Prozess: Erfordert gerichtliche oder vertragliche Zustimmung
Spezifische Situationen: Oft bei Scheidung oder Kreditübernahme relevant
Zustimmung erforderlich: Banken oder Gläubiger müssen zustimmen
Immobilien Wiki & Lexikon
Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!