Solarpflicht Bayern: Photovoltaikanlagen für Gewerbe & Industriebauten

Solarpflicht Bayern - Wie Sie in unserem Ratgeber zum Thema Solardachpflicht in Deutschland  bereits gelesen haben, wird von der Bundesregierung diskutiert, ob eine Solardachpflicht für Neubauten sinnvoll ist, um bis 2030 die Emission an Treibhausgasen um 65% zu reduzieren. Das bedeutet für Sie als Immobilienbesitzer, dass Sie bei einem Neubau oder im Zuge einer Dachsanierung in eine Photovoltaikanlage investieren müssen. Wie sieht es in Bayern aus? Schauen wir uns nun die Solarpflicht in Bayern und was dies für Sie als Hausbesitzer bedeutet, an. Hier geht es zurück zum Ratgeber: Solarpflicht in Deutschland. 

Solarpflicht Bayern: Was ändert sich?

Ähnlich wie das Bundesland die Solarpflicht in Baden-Württemberg eingeführt hat, hat auch die Regierung des Freistaates Bayern sich lange und intensiv mit der Einführung der Solarpflicht beschäftigt. In Bayern sind feste Daten für die Einführung der Solarpflicht  bereits festgelegt. Hierbei fällt der Fokus auf alle gewerblichen Gebäude, die Wohnhäuser bleiben erst mal außen vor.

Hier eine kurze Übersicht über die Planungen des Freistaates Bayern, ab wann gilt diese Pflicht?

  • Juli 2022: PV-Pflicht für Gewerbe und Industriebauten (Dachfläche ab 50m²)
  • Januar 2023: PV-Pflicht für alle sonstigen Nicht-Wohngebäude

Auch in Bayern rüsten schon jetzt viele private Hausbesitzer ihre Immobilien mit einer Solaranlage auf:

Werfen wir nun einen genaueren Blick auf die verschiedenen Bereiche, in welchen die Solarpflicht greift.

Solarpflicht für Gewerbe- und Industriebauten

Der Gesetzentwurf beschränkt die Solarpflichten Bayerns auf gewerbliche Gebäude und Industriebauten. Ab einer Dachfläche von über 50 m² muss auf allen Nicht-Wohngebäuden eine PV-Anlage installiert werden. Nach der geplanten Vorschrift sollen mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen bedeckt werden.

Die  Regelung für Gewerbe- und Industriebauten soll ab Juli 2022 in Kraft treten, alle weiteren Nicht-Wohngebäude sollen ab Januar 2023 nachziehen.

Hier der Gesetzesentwurf in Kürze zusammengefasst:

  • Gilt ab Juli 2022 für alle Gewerbe- und Industriebauten
  • Gilt ab Januar 2023 für alle weiteren Nicht-Wohngebäude
  • Gilt ab Dachfläche von über 50 m²
  • Anlage soll mindestens 1/3 der Dachfläche einnehmen

Auch im Zuge einer grundlegenden Dachsanierung soll die Solarpflicht greifen. Diese Regelung liegt allerdings etwas weiter in der Zukunft und soll ab 2025 in Kraft treten.

Solarpflicht: Kommt die Pflicht für Photovoltaik-Anlagen?

Sie interessieren sich für das Thema Solarpflicht und wollen eine allgemeine Übersicht über die Beschlüsse der Bundesregierung und den Stand der einzelnen Bundesländer? Hier haben wir einen gesamten Beitrag zum Thema für Sie!

Gibt es eine bundesweite Solarpflicht? Was sind die Starttermine zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern? Ab welcher Größe müssen Solaranlagen eingebaut werden? Und was sind die Vor- und Nachteile der Solarpflicht? Lesen Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zum jetzigen Stand über die Solardachpflicht wissen müssen.

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