Spekulationssteuer Immobilie: Haus, Wohnung, Grundstück verkaufen
Spekulationssteuer - Die Spekulationssteuer ist schnell erklärt. Um Spekulationen im Immobilienhandel vorzugreifen, wurde die Spekulationssteuer eingeführt. Sie regelt, wie viel Zeit zwischen dem Kauf und Verkauf einer Immobilie liegen muss, damit sie steuerfrei verkauft werden kann. Lernen Sie hier alles Wichtige.
Spekulationssteuer: Was ist das?
Die Spekulationssteuer wird als Steuer auf den Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern (wie Immobilien) erhoben, wenn der Hintergrund des Kaufs die kurzfristige Wertsteigerung des Gutes war. Sie dient dazu, Spekulationen mit Immobilien zu verhindern und den Wohnungsmarkt erschwinglicher zu halten.
- Veräußerungsgewinn aus Immobilienverkauf
- Spekulationsfrist ist zu berücksichtigen
Zur Berechnung der Spekulationsfrist wird das Datum der Beurkundung beider Kaufverträge herangezogen. Generell gilt, dass eine Immobilie grundsätzlich von der Steuer befreit bleibt, wenn sie vom Eigentümer selbst genutzt wird - dazu gleich mehr.
10-Jahresfrist bei Fremdnutzung (Vermietung)
Ob die Spekulationssteuer bei einem Immobilienverkauf fällig wird, hängt davon ab, ob es sich um ein Spekulationsgeschäft handelt und ob ein Gewinn aus dem Verkauf erzielt wurde. Ein Spekulationsgeschäft liegt vor, wenn weniger als 10 Jahre ("10-Jahresfrist") zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie vergangen sind.
Wie lange dauert die Spekulationsfrist bei Fremdnutzung?
- 10 Jahre bei Fremdnutzung
- wenn in Fremdnutzung war, jetzt Eigennutzung (wieder 3 Jahre, max. 10 Jahre)
Eigennutzung: Der Unterschied
Wurde die Immobilie jedoch während der ersten drei Kalenderjahre nach dem Kauf selbst genutzt, fällt keine Spekulationssteuer an, auch wenn der Verkauf innerhalb der 10-Jahresfrist stattfindet.
Wie lange dauert die Spekulationsfrist bei Eigennutzung?
- 3 Jahre bei Eigennutzung
Infografik: So funktioniert die Spekulationsfrist
Eine Infografik sagt oft mehr als tausend Worte.
Höhe der Spekulationssteuer 2024
Abseits von der Zeit kommt es auch darauf an, ob Sie in diesem Zeitraum einen Gewinn aus dem Verkauf erzielt haben.
Gewinn aus Immobilienverkauf
Die Höhe der Spekulationssteuer bei einem Immobilienverkauf hängt vom Gewinn aus dem Verkauf, den anderen Einkünften des Steuerpflichtigen und der persönlichen Steuerklasse ab, so kann Ihr persönlicher Steuersatz bis zu 42 Prozent betragen.
Kosten Beispiel: Gewinn reduzieren
Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von Ihrer Einkommenssteuersatz ab und vor allem vom Veräußerungsgewinn. Diese können Sie durch einige Posten reduzieren.
Immobilienkauf | 150.000 |
Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, etc.) | 19.000 |
Weitere Kosten (Renovierung, Sanierung, etc.) | 14.000 |
Kosten für Verkauf (Handwerker, etc.) | 7.000 |
Verkaufspreis | 220.000 |
Gewinn | 30.000 |
Persönlicher Steuersatz (40%) Spekulationssteuer |
12.000 |
Online berechnen: Frist Ende
Im kleinen Spekulationsfrist Rechner lässt sich der Zeitraum einfach bemessen.
Steuer vermeiden, geht das?
Die Spekulationssteuer können Sie nicht umgehen, aber...
Eigennutz der Immobilie
Sie können aber den Mix aus Fremd- und Eigennutzung zu Ihrem Vorteil machen. Wenn sich Gründe für einen vorzeitigen Verkauf einer vermieteten Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist ergeben, kann man die Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf vermeiden, indem man die Immobilie in den drei Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt hat.
Apropos, auch das Bewohnen von Familienangehörigen zählt als Eigennutz.
Eigennutz durch Familienangehörige
Ja, wenn Familienangehörige in der Immobilie wohnen, zählt dies als Eigennutzung in Bezug auf die Spekulationssteuer.
Veräußerungskosten berücksichtigen
Veräußerungskosten können außerdem den Gewinn drücken, denn Sie beim Immobilienverkauf erzielen.
- Verkaufsinserate
- Maklergebühren
- Telefonkosten
- Fahrtkosten
- Räumungskosten
- Renovierungskosten
- ...
All diese Kosten reduzieren Ihren Erlös aus der Veräußerung.
Sonderfall: Erbschaft und Spekulationssteuer
Wenn Sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren nach dem Tod des Erblassers verkaufen und einen Gewinn erzielen, könnte eine Spekulationssteuer anfallen.
Es gelten dieselben Parameter wie oben.
Die Spekulationsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Erblasser verstorben ist.
Wenn Sie die Immobilie weniger als 3 Jahre selbst genutzt haben und sie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren nach dem Tod des Erblassers verkaufen, könnte ebenfalls eine Spekulationssteuer anfallen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eigennutzung mindestens 3 Jahre vor dem Verkauf der Immobilie erfolgen muss, um von der Spekulationssteuer befreit zu werden. Es ist daher ratsam, sich vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche Steuerzahlungen zu vermeiden.
Gewerblicher Handel (!) und Spekulationsfrist
Das Wichtigste zur 3-Objekte-Regel (ab wann ist es gewerblicher Immobilienhandel) und zur Spekulationssteuer bzw. -frist (ab wann steuerfrei verkaufbar).
Spekulationssteuer bzw. -frist: Steuerfrei verkaufen?
Die Spekulationsfrist in einfach erklärt:
Steuerfrei nach 3 Jahre bei Eigennutz, 10 Jahre bei Vermietung
Da Sie als Flipper nicht vermieten, beträgt die Haltezeit der Immobilie (weil Eigennutz) 3 Jahre. Nach 3 Jahren werden die Gewinne nicht mehr versteuert. Typische Fix & Flip Projekte dauern ein paar Monate vom Kauf über Aufwertung bis zum Verkauf.
Lesen Sie hier mehr zur:
Aber...
3-Objekte-Regel: Ab wann ist es gewerblich?
3-Objekte-Regel in einfach erklärt:
Ab 3 verkauften Objekte in 5 Jahren ist es gewerblicher Immobilienhandel
Im Gegensatz zum Privatverkauf sind beim gewerblichen Grundstückshandel alle Gewinne, unabhängig von der Haltedauer der Immobilien, steuerpflichtig. Dies umfasst sowohl die Einkommensteuer als auch die Gewerbesteuer. Die Tätigkeit wird als gewerblich betrachtet, wenn sie eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht darstellt und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Dies ist auch der Fall, wenn die 3-Objekt-Grenze überschritten wird oder andere Kriterien erfüllt sind, die auf einen gewerblichen Handel hinweisen.
- Gewerblicher Handel: Gewinne immer steuerpflichtig
- Gewerbesteuer: Nur bei gewerblichem Handel
- 3-Objekt-Grenze: Kriterium für Gewerbe
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