Staffelmietvertrag (Wiki, Definition): Vertraglich festgelegte Mieterhöhung
Staffelmietvertrag - Bei einem Staffelmietvertrag werden künftige regelmäßige Mieterhöhungsschritte schon vorab für die Zukunft vertraglich vereinbart. Bei einer Staffelmietvereinbarung wird festgelegt, wann und in welcher Höhe die Miete künftig automatisch steigen wird. Eine Staffelerhöhungen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung folgen. Ebenso ist der Staffelmietvertrag ein Tool in Gebieten mit Mietpreisbremse, denn mit ihm kann man auf lange Sicht die Mietpreisbremse dezent umgehen. Anderweitige Erhöhungen, etwa wegen Modernisierungen, sind während der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung unzulässig.
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