Wenn Sie Ihre erste Wohnung als Kapitalanlage kaufen und vermieten wollen, können Sie auf Standardmietverträge zurückgreifen. Standartverträge werden vom Vermieter alleine aufgesetzt und somit nicht weiter mit dem Mieter verhandelt. Der Vermieter muss sich beim erstellen des Vertrages aber an strenge Richtlinien und Vorgaben halten, die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss der Vertrag zwingend erfüllen. Damit sie als Immobilienbesitzer die umlagefähigen Betriebskosten nicht weiter tragen müssen steht in fast jedem Standardmietvertrag drin, dass umlagefähigen Betriebskosten und die Mietkosten vom Mieter getragen werden müssen. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass im Standardmietvertrag steht, dass die Zahlung der umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt wird. Denn falls dies nicht im Mietvertrag festgelegt ist, müssen die umlagefähigen Betriebskosten weiterhin von Ihnen als Immobilienbesitzer getragen werden.
Hier finden Sie noch einmal das wichtigste zum Thema Standardmietvertrag zusammengefasst:
wird vom Vermieter alleine aufgesetzt
beim aufsetzten des Vertrages muss sich an strenge Vorgaben gehalten werden
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