Stiftung gründen und Steuern sparen: Körperschaft-, Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuer sparen leicht gemacht - Entdecken Sie die Vorteile einer Familienstiftung und wie sie Ihnen helfen kann, Steuern zu sparen. Mit einer Familienstiftung können Sie von mehreren Steuervorteilen profitieren und Kapital als Sonderausgabe abziehen. Im Vergleich zu anderen Optionen wie privater Vermietung oder einer Immobilien GmbH bietet eine Familienstiftung eine deutlich niedrigere Körperschaftsteuer von in der Regel 15 % und Gewerbesteuerbefreiung. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen effizient verwalten und gleichzeitig Steuern sparen können.
Nur noch 15 % Steuern zahlen
Keine Einkommenssteuer (wie bei privater Vermietung), keine Gewerbesteuer (wie bei GmbHs), die Vorteile einer Familienstiftung! Wenn es um Steuervorteile geht, kann eine Familienstiftung eine lohnende Option sein. Sie ermöglicht es Stiftern, mehrfach von Steuervorteilen zu profitieren und Kapital als Sonderausgabe abzuziehen. Der zentrale Vorteile, die Körperschaftsteuer beträgt in der Regel 15 % und es besteht Gewerbesteuerbefreiung. Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen unterliegen einer günstigeren Besteuerung als bei anderen Optionen. Dieser Steuersatz ist im Vergleich zu anderen Optionen, wie beispielsweise der privaten Vermietung oder einer Immobilien GmbH, deutlich niedriger.
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Im Falle der privaten Vermietung von Immobilien werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einkünfte aus sonstiger Tätigkeit behandelt und unterliegen der Einkommensteuer (bis zu 42 %). Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Vermieters, der je nach Einkommenshöhe deutlich höher sein kann als die 15 % Körperschaftsteuer bei einer Familienstiftung.
Stiftung vs Immobilien GmbH
Eine Immobilien GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Immobilien besitzt und vermietet. Die Gewinne dieser Gesellschaft unterliegen der Körperschaftsteuer, die in der Regel bei 15 % liegt. Allerdings können bei einer GmbH zusätzlich noch Gewerbesteuern anfallen, die je nach Gemeinde variieren können.
Ein weiterer Unterschied zwischen einer Familienstiftung und einer Immobilien GmbH liegt in der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Ausschüttungen. Bei einer Familienstiftung unterliegen diese einer günstigeren Besteuerung, während bei einer Immobilien GmbH die Gewinne entsprechend der Körperschaftsteuer behandelt werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuerfreiheit
Ein weiterer großer Vorteil einer Familienstiftung ist die Erbschafts- und Schenkungssteuerfreiheit. Das bedeutet, dass das Vermögen steuerfrei auf die Stiftung übertragen werden kann. Zudem sind die Einkünfte der Stiftung ebenfalls steuerfrei. Beachten Sie, dass eine Familienstiftung nicht den gleichen gemeinnützigen Charakter wie andere Stiftungen hat.
Die Vorteile kommen ausschließlich der Familie zugute!
Beachten Sie, deshalb, gibt es auch keine umfassenden Steuerbefreiungen, wie bei gemeinnützigen Stiftungen.
Bei der Gründung einer Familienstiftung müssen auch Schenkungs- und Erbschaftsteuern berücksichtigt werden. Die Schenkungsteuerklasse hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab, wobei nahe Verwandte oft bestimmte Privilegien genießen. Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass spätere Zuwendungen an die Familienstiftung bestimmten Steuersätzen unterliegen. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 20.000 Euro, der genutzt werden kann.
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Insgesamt bietet eine Familienstiftung eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen, die es Stiftern ermöglichen, ihr Vermögen effizient zu verwalten und Steuern zu sparen. Es ist jedoch wichtig, dass man sich vor der Gründung einer Familienstiftung von einem erfahrenen Anwalt oder Steuerberater beraten lässt, um die spezifischen steuerlichen Implikationen zu verstehen und die bestmöglichen Vorteile zu erzielen.
Zusammengefasst: Steuerliche Vorteile
7 Aspekte zum Steuern sparen mit einer Stiftung.
Steuer sparen | schnell erklärt |
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Mehrfach von Steuervorteilen profitieren | Stifter können Kapital als Sonderausgabe abziehen. Vermögensspenden sind ebenfalls absetzbar. |
Erbschafts- und Schenkungssteuerfreiheit | Vermögen kann erbschafts- und schenkungssteuerfrei auf Stiftung übertragen werden. Einkünfte der Stiftung sind steuerfrei. |
Steuerliche Vorteile der Familienstiftung | Körperschaftsteuer von 15 % und Gewerbesteuerbefreiung. Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen unterliegen günstiger Besteuerung. |
Nicht-gemeinnütziger Charakter der Familienstiftung | Familienstiftung kommt ausschließlich der Familie zugute. Keine umfassenden Steuerbefreiungen wie bei gemeinnützigen Stiftungen. |
Schenkungs- und Erbschaftsteuer bei Gründung | Schenkungsteuerklasse abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Privilegien für nahe Verwandte. |
Besteuerung späterer Zuwendungen | Spätere Zuwendungen unterliegen bestimmten Steuersätzen. Freibetrag von 20.000 Euro. |
Erbersatzsteuer für fingierte Erbfälle | Familienstiftungen zahlen alle 30 Jahre Erbersatzsteuer. Freibetrag von 800.000 Euro. |