Strompreisbremse: Höhe, Rechner, Gesetz, Frist + Beispiel Berechnung
Strompreisbremse - Das Wichtigste: Die Strompreisbremse ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gedacht. Sie erhalten für 80% Ihres bisherigen Verbrauchs einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben. Die Strompreisbremse gilt von März 2023 bis Ende 2023 mit Option auf Verlängerung bis April 2024. Anbieter müssen die Preisbremse auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 anwenden. Der monatliche Grundpreis des Stromvertrags bleibt unverändert.
Über die Gaspreisbremse hatten wir heute morgen schon berichtet, es gibt aber auch eine Strompreisbremse für alle Haushalte, da ein Teil des deutschen Strombedarfs in Gaskraftwerken erzeugt wird, in denen das teure Erdgas verfeuert wird. Die Strompreisbremse ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr vorgesehen.
Strompreis und Ersparnis für verschiedene Wohnungstypen finden Sie unter der Erklärung!
Strompreisbremse für Haushalte und Unternehmen mit weniger als 30.000 kWh/Jahr
80% des bisherigen Verbrauchs für 40 Cent/kWh inkl. Steuern und Abgaben
Gilt von März 2023 bis Ende 2023 mit Verlängerungsoption bis April 2024
Anbieter müssen Preisbremse rückwirkend für Januar und Februar 2023 anwenden
Monatlicher Grundpreis des Stromvertrags bleibt unverändert
Wie hoch ist die Strompreisbremse?
Mit der Strompreisbremse erhalten Sie für 80% Ihres bisherigen Verbrauchs einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben. Wenn Sie mehr als dieses Grundkontingent verbrauchen, zahlen Sie dafür den vertraglich vereinbarten Strompreis.
Das für Sie geltende 80%ige Basiskontingent wird anders als bei der Gaspreisbremse anhand der sogenannten Jahresverbrauchsprognose ermittelt, die vom Stromnetzbetreiber erstellt wird. Die Prognose basiert "in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch" (§ 13 StromNZV). Wenn Sie während eines Jahres unter anderem eine Wärmepumpe oder eine Wallbox installieren, müssen Sie diese Geräte beim Netzbetreiber anmelden - daraufhin passt er die Verbrauchsprognose an. Die Strompreisbremse gilt für 80% der jeweils aktuellen Verbrauchsprognose.
Je höher der Anbieter den Preis bereits über 40 Cent erhöht hat, desto mehr profitieren Sie von der Strompreisbremse. Der Staat bezahlt dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse. Wenn Sie aufgrund der Preisbremse weniger bezahlen müssen, muss Ihr Anbieter den Rabatt automatisch an Sie weitergeben und Ihren monatlichen Abschlag nach unten korrigieren. Der monatliche Grundpreis Ihres Stromvertrags wird durch die Strompreisbremse nicht verändert.
Die Strompreisbremse gilt wie die Gaspreisbremse, auch von März 2023 bis Ende 2023, mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis April 2024. Die Anbieter werden auch für Januar und Februar 2023 rückwirkend die Preisbremse anwenden. Die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März wird Ihnen im März 2023 gutgeschrieben.
Wie bekomme ich Strompreisbremse?
Ab dem 1. März 2023 erhalten Verbraucher*innen und kleine und mittlere Unternehmen automatisch eine monatliche Gutschrift von den Stromversorgern, um entlastet zu werden. Die monatlichen Abschläge sinken um den Betrag der Entlastung. Sie müssen nichts weiter tun und keinen Antrag auf Entlastung stellen. Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten können jedoch unter Umständen die Beihilfehöchstgrenzen des EU-beihilferechtlichen befristeten Krisenrahmens überschreiten, für die spezielle Regelungen und Mitteilungspflichten gelten.
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