Teilverkauf und Erbengemeinschaft: Erbanteil an einer Immobilie verkaufen

Teilverkauf Erbengemeinschaft - Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und können sich nicht darauf einigen, was mit der Immobilie geschehen soll? Konflikte zwischen Erben sind nichts außergewöhnliches. In manchen Fällen lohnt es sich den Erbanteil abzuschichten oder zu verkaufen. Hier ein Einblick in den Erbanteilverkauf, seine Vorteile, Nachteile und den Ablauf. Außerdem: Wie der Teilverkauf einer Immobilie spätere Erbschaftsstreitigkeiten vorbeugt und warum es sich lohnt unterschiedliche Teilverkauf Anbieter zu vergleichen.

Teilverkauf und Erbengemeinschaft

Immobilien sind nicht nur eine ideale Altersvorsorge. Für viele Familien sind sie ein besonderes Erinnerungsstück an vergangene Zeiten. Doch wird eine Immobilie vererbt, kann es manchmal zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, insbesondere wenn unterschiedliche Vorstellungen darüber bestehen, was mit der Immobilie geschehen soll.

Teilverkauf und Erbengemeinschaft: Das Wichtigste im Überblick

Bevor wir uns alles rund um den Teilverkauf und die Erbengemeinschaft genauer anschauen, hier ein Überblick:

  • Bei fehlendem Testament entsteht oft eine Erbengemeinschaft
  • Erbanteil bezeichnet das Vermögen, das jeder Erbe bekommt
  • Geerbte Immobilie kann nicht anteilig verkauft werden
  • Alternative: Abschichtung oder Erbanteilverkauf
  • Teilverkauf beugt Konflikte & Streitigkeiten vor
  • Finanzielle Absicherung & Rückkauf möglich

Lässt sich der Konflikt nicht lösen, stehen Ihnen zwei Optionen offen: Der Verzicht auf den Erbanteil und der Verkauf. Doch es gibt auch eine dritte Option von der sowohl Eigentümer, als auch Erben profitieren: Der Teilverkauf. Mehr dazu gleich.

Erbengemeinschaft: Anteile am Vermögen

Hat der Erblasser keine andere Anordnung getroffen und hat er mehrere Kinder oder Enkel, kann es unter Umstände zu einer Erbengemeinschaft kommen. In diesem Fall regelt das Gesetz die Erbfolge und bestimmt, wer die Erben sind. Es kann passieren, dass mehrere Personen als Erben eingesetzt werden und somit eine Erbengemeinschaft entsteht. In diesem Fall erben die Erben gemeinsam und müssen sich auf die Nutzung und Verwaltung des Vermögens einigen. Oft wird dann von mehreren Erbanteilen gesprochen.

Erbanteil kurz erklärt

Wie bereits erwähnt, wird im Fall einer Erbengemeinschaft das Vermögen unter den Erben aufgeteilt. Jeder Erbe erhält dann einen bestimmten Anteil an dem Vermögen, diesen Anteil nennt man Erbteil. Es ist zu beachten, dass jeder Erbteil auch den gleichen Wert haben muss, es sei denn es gibt hierzu testamentarische Regelungen.

Der Anteil am Vermögen, den jeder Erbe bekommt

Dieser Erbteil kann sich auf Immobilien, Finanzvermögen, persönliche Gegenstände oder andere Vermögenswerte beziehen. Nehmen wir also an, eine Erbengemeinschaft erbt das Einfamilienhaus Ihrer Eltern, in denen die Erben als Kinder groß geworden sind. Da kein Testament vorliegt, gehört jedem Kind ein gleich großer Anteil am Objekt. Theoretisch ist es jedem Erben dann auch erlaubt, seinen Erbteil nach eigenem Ermessen zu nutzen und zu verkaufen. Doch geht das auch bei der geerbten Immobile?

Kann man eine geerbte Immobilie teilverkaufen?

Nein. Der Verkauf eines Teils einer geerbten Immobilie ist nicht möglich, da das Objekt zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erbengemeinschaft gehört und kein Erbe im Alleingang bestimmen kann. Die Erbengemeinschaft muss sich also einigen, was sie mit der verbliebenen Immobilie machen möchte. Das kann zu Interessenkonflikten führen. Während zwei Erben die Immobilie sanieren und vermieten möchten, plant der Dritte sie zu verkaufen.

Kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, bieten sich zwei Optionen an: Der Erbverzicht und der Erbteilverkauf. Schauen wir uns die beiden Möglichkeiten genauer an.

1. Möglichkeit: Auf Erbe verzichten (Abschichtung)

Es ist durchaus möglich, auf seinen Erbanteil gegen eine Abfindung zu verzichten. Dies wird in der Regel als Abschichtung bezeichnet. Dieser Verzicht kann sowohl gegenüber allen anderen Erben als auch gegenüber einzelnen Personen erklärt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Miterben mit dem Austritt aus der Erbengemeinschaft und der Zahlung einer Abfindung einverstanden sind. Der Vorteil für die Miterben: Ihr jeweiliger Erbanteil vergrößert sich.

Auf das Erbe wird gegenüber den anderen Erben verzichtet

Vor allem bei Immobilie lohnt es sich, eine Abschichtung in Betracht zu ziehen, vor allem dann, wenn einer der Erben seine Liquidität schnell aufbessern möchte, während sich die anderen Erben über den Verkauf noch unsicher sind.

Alternativ kann der Erbteil auch verkauft werden. Während bei der Abschichtung der Erbteil lediglich an die anderen Erben übertragen werden kann, ist beim Erbteilverkauf auch die Übertragung an Dritte möglich.

2. Möglichkeit: Erbanteil an Dritte verkaufen

Im Gegensatz zur Abschichtung darf der Verkauf des Erbteils also auch auf außenstehende Personen erfolgen. Außerdem ist hierfür keine Genehmigung von Seiten der Miterben nötig. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es zu Erbstreitigkeiten kommt. Welchen Kaufpreis Sie erzielen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Da der Nachlass bezüglich der Erbschaftssteuer vom Finanzamt anders bewertet wird, als bei einem Verkauf, empfiehlt es sich die Wertermittlung der Immobilie am Stichtag des Verkaufs durchzuführen. Je nach Immobilientyp kommen hierfür das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren in Frage.

Der Ablauf des Erbteilverkaufs im Überblick:

  1. Aufsetzen eines Erbteilskaufvertrags
  2. Notarielle Beurkundung nach 2033 BGB
  3. Bei Bedarf: Informieren der Miterben
  4. Verkaufsabwicklung

Wurde der Erbteil erfolgreich verkauft, sind Sie kein Miterbe mehr, sind für eventuelle Nachlassverbindlichkeiten jedoch weiterhin haftbar zu machen.

Sollen Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vorgebeugt werden, können Eigentümer einen Teilverkauf ihrer Immobilie in Erwägung ziehen. Wie die Erben durch eine anteilige Immobilienveräußerung entlastet werden und warum jedes der Familienmitglieder von einem Teilverkauf profitiert, das schauen wir uns nun genauer an.

Erbschaftstreitigkeiten durch Teilverkauf vorbeugen

Soll das an die Immobilie gebundene Vermögen freigesetzt werden ohne von zu Hause ausziehen zu müssen? Der Teilverkauf macht das möglich. Der Teilverkäufer bleibt weiterhin Eigentümer des Objekts und kann sich zusätzlicher Liquidität erfreuen. Werfen wir einen Blick darauf, wie das funktioniert.

Was ist der Teilverkauf einer Immobilie?

Bei dem Teilverkauf von Haus und Wohnung, werden bis zu 50% einer Immobilie an einen Teilverkauf Anbieter verkauft. Das Teilverkauf Unternehmen wird zum stillen Miteigentümer am Objekt. Dem Teilverkäufer wird das alleinige Nießbrauchrecht am Objekt im Grundbuch eingetragen. Das ermöglicht es dem Eigentümer die Immobilie weiterhin zu bewohnen und zu nutzen. Auch das Generieren weiteren Kapitals durch Vermietung und Verpachtung sind weiterhin möglich. Der Kaufpreis des veräußerten Anteils wird einmalig ausgezahlt. Im Gegenzug für das Nießbrauchrecht ist ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer zu entrichten.

Der Teilverkauf einer Immobilie zusammengefasst:

  • Veräußerung von bis zu 50% Ihres Objekts
  • einmalige Sofortauszahlung des Kaufpreises
  • eingetragenes Nießbrauchrecht für Teilverkäufer
  • Entrichtung eines Nutzungsentgelts an Teilverkauf Anbieter

Alles Weitere zu den Vorteilen, dem Ablauf und den Kosten erfahren Sie hier:

Das bringt eine Vielzahl an Vorzügen, sowohl für Eigentümer, als auch für die Erben.

Vorteile für Eigentümer und Erben

Der Verkauf von einem Teil einer Immobilie kann nicht nur für den aktuellen Eigentümer, sondern auch für die Erben von Vorteil sein. Da das freigesetzte Kapital nicht zweckgebunden ist, kann der Eigentümer damit auch seine Kinder und Enkel bei der Verwirklichung ihrer Zukunftspläne unterstützen. Auch im Fall, dass eine Pflegekraft eingestellt werden muss oder die Kosten für medizinische Versorgung steigen, wird das Risiko verringert, auf die finanzielle Unterstützung von Angehörigen angewiesen zu sein.

Einige der Vorteile im Überblick:

  • Finanzielle Absicherung für Eigentümer
  • Unterstützung von Kinder, Enkel & Co.
  • Teilkäufer übernimmt Verkaufsprozess
  • Vorrangiges Rückkaufrecht für Erben
  • Ablösung von Restschulden

Mehr zu den Vorteilen erfahren Sie hier:

Wie geht es nach dem Teilverkauf für die Erben weiter?

Nehmen wir also an, eine Immobilie wurde zu Lebzeiten teilverkauft. Nach Ableben des Eigentümers geht die Hälfte des Objekts an die Kinder über. Es bildet sich automatisch eine Erbengemeinschaft, die nun mit dem Teilkäufer besprechen muss, wie es mit dem Haus oder der Wohnung weitergehen soll.

Hier hat die Erbengemeinschaft zwei Optionen:

  1. Gesamtverkauf der Immobilie
  2. oder: Rückkauf mit neuem Kaufpreis

Gesamtverkauf der Immobilie

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dazu das gesamte Haus zu verkaufen, bieten die meisten Teilverkauf Anbieter an, sich um den restlichen Verkaufsprozess zu kümmern. Das hat den Vorteil, dass sich die Erben nicht selbst mit dem Verkauf auseinandersetzen müssen. Gleichzeitig garantiert dies einen optimalen Verkaufspreis, da ein hoher Erlös auch im Interesse des Teilverkauf Unternehmens ist.

Rückkauf nach erneutem Gutachten

Beim Rückkauf wird der Kaufpreis anhand eines neu erstellten Gutachtens des betreffenden Objekts bestimmt. Dadurch kann der Preis im Vergleich zum vorherigen Wert variieren und sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Bei einem Rückkauf fallen oft zusätzliche Kosten für Notar und Gutachter an, die von der Erbschaft zu tragen sind.

Tipp: Teilverkauf Anbieter vergleichen

Da die Konditionen und Bedingungen von Anbieter zu Anbieter variieren können, ist es wichtig, die verschiedenen Teilverkauf Anbieter sorgfältig zu vergleichen. Dadurch können Sie abwägen, welches Angebot am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen von Eigentümer und Erben passt. Auch die Bedingungen des Nießbrauchrechts und die Zusicherungen über die Abwicklung und Bearbeitung sollten man vorher klären.

Fazit: Teilverkauf als Alternative

Es gibt verschiedene Regelungen und Vorschriften, die die Rechte und Pflichten einer Erbengemeinschaft regeln. Es ist aber auch wichtig, dass die Mitglieder der Erbengemeinschaft sich untereinander einig sind und gut kommunizieren, um Konflikte zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten darüber, was mit der Immobilie geschehen soll, kann der Erbanteil am Objekt verkauft oder auf ihn verzichtet werden.

Um Erbschaftstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vorzubeugen, sollten man sich also vorab Gedanken darüber machen, was mit dem Objekt in Zukunft geschehen soll. Der Teilverkauf einer Immobilie eignet sich ideal, da er sowohl Sie als Eigentümer, als auch Ihre Erben entlastet. Um das passende Angebot zu finden, empfiehlt es sich vorab genügend Zeit zu nehmen die unterschiedlichen Teilverkauf Anbieter zu vergleichen.

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