Teilverkauf Steuern: Grunderwerbsteuer, Spekulationssteuer & Co. – Steuer Tipps
Teilverkauf Steuern - Der Teilverkauf einer Immobilie ist eine ideale Möglichkeit, um im hohen Alter Ihre Liquidität auf zu bessern und dabei in Ihren eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Dennoch haben Sie hier mit einigen Kosten zu rechnen. Auch wenn sich die Gebühren und Kosten je nach Teilverkauf Anbieter unterscheiden, ist auf jeden Fall mit Steuerabgaben zu rechnen. Grunderwerbsteuer, Spekulationssteuer und Gewerbesteuer - Welche Steuern fallen beim Immobilien Teilverkauf an? Hier erfahren Sie, wann Sie welche Steuer zu zahlen haben und wie sie unter gewissen Umständen Steuern sparen können.
Immobilien-Teilverkauf: Welche Steuern fallen an?
Der Verkauf einer Immobilie kann ein aufregendes Unterfangen sein, aber Wir empfehlen aus Erfahrung, sich über die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs im Klaren zu sein. Es gibt viele steuerliche Einschränkungen und Vorschriften, die man beachten muss, um den größtmöglichen Gewinn aus dem Verkauf zu erzielen.
Teilverkauf Steuern: Das Wichtigste im Überblick
Bevor wir uns die Teilverkauf Steuern im Detail anschauen, vorab das Wichtigste zusammengefasst:
- Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist
- Gewerbesteuer bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
- Grunderwerbsteuer ist von Käufer und/oder Verkäufer zu entrichten
- Grundsteuer ist weiterhin von Verkäufer zu zahlen
Bei einem Immobilien Teilverkauf fallen in der Regel die gleichen Steuern an, wie bei einem kompletten Verkauf von Haus und Wohnung. Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verkaufspreis der Immobilie, der Dauer der Eigentümerschaft und dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers. Mit welchen Steuern Sie zu rechnen haben, das schauen wir uns nun an.
Welche Steuern fallen an?
Entscheiden Sie sich also dazu Ihr Haus oder Ihre Wohnung an einen Teilverkauf Anbieter anteilig zu veräußern, sollten Sie damit rechnen, dass Steuerabgaben anfallen können. Dazu gehören die Spekulationssteuer, Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer.
Beim Verkauf einer Immobilie fallen in der Regel folgende Steuern an:
- Spekulationssteuer
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
Spekulationssteuer: Anteilige Berechnung bei Teilverkauf
Wenn der Verkauf der Immobilie zu einem Gewinn führt, kann eine Spekulationssteuer (auch Einkommenssteuer genannt) fällig werden. Wie hoch die Spekulationssteuer ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz des Verkäufers und dem Gewinn, der aus dem Verkauf resultiert, ab. Auch wie die Immobilie in den letzten Jahren genutzt wurde, spielt eine wichtige Rolle. Unter gewissen Voraussetzungen ist man jedoch von der Spekulationssteuer befreit.
Dann fällt keine Spekulationssteuer an:
- Immobilie wurde im Verkaufsjahr und den zwei Jahren zuvor selbst bewohnt
- Verkauf findet mindestens 10 Jahre nach Kauf statt (Spekulationsfrist)
- Kindergeld berechtigtes Kind des Eigentümers wohnte mietfrei im Objekt
Sind die oben genannten Umstände nicht erfüllt, müssen Sie mit einer Spekulationssteuer rechnen. Da es sich hier um einen Teilverkauf der Immobilie handelt, wird diese auch nur anteilig berechnet.
Gewerbesteuer: Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
Haben Sie die Drei-Objekte-Grenze überschritten, müssen Sie zuzüglich zur Spekulationssteuer, auch eine Gewerbesteuer abführen. Denn: Veräußern Sie innerhalb von fünf Jahren 3 Immobilien und mehr, gelten Ihre Immobilienverkäufe als gewerblicher Immobilienhandel, den es zusätzlich zu versteuern gilt. Die Drei-Objekt-Grenze gilt nicht für den gesamten Haushalt und nur für jeden Ehepartner einzeln. Nicht mit eingerechnet werden Wohnungen und Häuser, die Sie selbst bewohnen.
Drei-Objekt-Grenze: 3 oder mehr Immobilienverkäufe in fünf Jahren
Grunderwerbsteuer: Käufer & Verkäufer steuerpflichtig
Wird eine Immobilie gekauft und verkauft, fällt in der Regel die sogenannte Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Objekts und dem Bundesland, in dem es liegt. Die meisten Bundesländer erheben eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 bis 6 Prozent vom Wert des Objekts. Grundsteuerpflichtig sind sowohl Käufer, als auch Verkäufer des Objekts, deshalb sollte vorab vertraglich festgehalten werden, wer die Grundsteuer nach erfolgreichem Teilverkauf zu entrichten hat.
Das Wichtigste zur Grunderwerbsteuer zusammengefasst:
- Höhe abhängig von Bundesland
- Durchschnittlich zwischen 3 und 6 Prozent
- Käufer & Verkäufer steuerpflichtig
- Wer zahlt ist dem Kaufvertrag zu entnehmen
Auch nach dem Verkauf können auf Sie als Teilverkäufer regelmäßig Steuern zukommen. Hier ein Einblick, was es bezüglich der Grundsteuer zu beachten gibt.
Grundsteuer nach dem Verkauf
Der Verkauf einer Immobilie bedeutet noch lange nicht, dass man seine finanziellen Verpflichtungen damit ein für alle mal abgibt. Dazu gehört auch die Zahlung der Grundsteuer, die zukünftig weiterhin anfällt und dem Eigentümer obliegt. Auch nach dem Teilverkauf der Immobilie muss daher die Grundsteuer weiterhin gezahlt werden. Die Steuerpflicht besteht so lange, bis man den Besitz der Immobilie vollständig abtritt.
Es ist daher wichtig, beim Teilverkauf eines Objekts immer daran zu denken, dass auch in Zukunft Steuerabgaben auf Sie zukommen werden. Da die Höhe je nach Kommune unterschiedlich ist, sollten Sie sich vorab über die jeweiligen Hebesätze informieren und dies bei der Abwicklung des Teilverkaufs berücksichtigen.
Fazit: Steuern sparen auch bei Teilverkauf
Je nach Umstand können also unterschiedliche Steuern beim Teilverkauf einer Immobilie anfallen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die anfallenden Steuern informieren und mit dem Teilverkauf gegebenenfalls zu warten bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Zusätzlich zu den Steuern können auch andere Teilverkauf Kosten, wie Notarkosten oder Gebühren für den Grundbucheintrag anfallen. Daher sollten Sie im Vorfeld dafür sorgen, dass Sie die anfallenden Kosten der verschiedenen Teilverkauf Anbieter mit einander vergleichen und sich ein realistisches Budget bereitstellen, um alles abzudecken.
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