Untermieter (Wiki, Definition): Mieter des Mieters
Untermieter - Ein Untermieter ist eine Person, die den Wohnraum von jemandem gemietet hat, der selbst nur der (Haupt-) Mieter des Wohnraums ist. Das Vertragsverhältnis des Untermieters zum Hauptmieter wird Untermiete genannt. Wie bei einem direkten Mietverhältnis zahlt der Untermieter an den Mieter einen Mietzins. Im Gegenzug kann er die Mietsache zum Teil oder ganz nutzen. Zwischen dem Untermieter und dem tatsächlichen Vermieter besteht kein vertragliches Verhältnis.
Lernen Sie mehr über Mietzins, Haushalt und Mietzuschlag.
Untermieter: Schnell erklärt
Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.
Untermieter in Kürze
Der Begriff Untermieter zusammengefasst:
- Person, die Wohnraum vom Mieter mietet (Dritter)
- Untermieter zahlt Miete an Mieter, nicht Vermieter
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!