Das Vergleichswertverfahren ist eine von drei gängigen Methoden der Immobilienbewertung. Mit dem Vergleichswertverfahren werfen Sie einen Blick auf vergangene Grundstückskäufe von Immobilien, mit ähnlichen Merkmalen. Das Wichtigste zum Vergleichswertverfahren:
Das Vergleichswertverfahren funktioniert so: Der Wert Ihrer Immobilie wird aufgrund von aktuellen Kaufpreisen anderer, in der Umgebung liegender Grundstücke, die vor kurzem gekauft worden, ermittelt. Es werden also tatsächliche Kaufpreise herangezogen. Die zum Vergleich verwendeten Grundstückskäufe müssen ausreichend übereinstimmende Merkmale mit Ihrer Immobilie aufweisen (Lage, Größe, usw). Für aussagekräftige Zahlen, müssen ausreichend vergleichbare Grundstücke in die Ermittlung einfließen.
Kaufpreissammlung: Informationen zu Kaufpreisen
Grundlage dafür ist die sogenannte Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung wird von örtlichen Gutachterausschüssen erhoben und immer weitergeführt. Erfasst werden Kaufverträge, bei allen Eigentümerwechseln. Sachverständige dürfen auf die Kaufpreissammlung zugreifen und können die Daten so für das Vergleichswertverfahren nutzen.
Im Vergleichswertverfahren steht der Wert des Bodens im Vordergrund der Wertermittlung, so legt es die Verordnung fest. Das heißt, Gebäude auf dem Grundstück werden beim Vergleichswertverfahren nicht berücksichtigt.
Vergleichswertverfahren zusammenfasst
Vergleichswertverfahren zusammengefasst:
Aktuelle Kaufpreise werden verglichen
Vergleichsobjekte mit übereinstimmenden Merkmalen
Daten aus Kaufpreissammlung (Gutachterausschuss)
Fokus: Bodenwert (Gebäude werden nicht berücksichtigt)
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