Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) (Wiki, Definition): Regeln zu Bauvorlagen, Prüfämter & Prüfingenieuren

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) - Die Verordnung über bautechnische Prüfungen, kurz BauPrüfVO, enthält Bestimmungen zu den Bauvorlagen und zu Prüfämtern im bauaufsichtlichen Verfahren. Im ersten Teil der Verordnung ist der Umfang, Inhalt und die Anzahl der zu erbringenden Bauvorlagen geregelt. Der zweite Teil beschreibt die Regeln zur Bestimmung von Prüfämtern für Baustatik, sowie zur Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit und Brandschutz.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Bauamt, Baurechtsbehörde und bautechnische Prüfung.

BauPrüfVO zusammengefasst

Hier die BauPrüfVO im Überblick:

  •  enthält Bestimmungen zu Bauvorlagen und Prüfämtern
  • erster Teil: Umfang, Inhalt und Anzahl der Bauvorlagen
  • zweiter Teil: Regelungen zur Bestimmung von Prüfämtern für Baustatik & Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit und Brandschutz

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