Verwaltungsgebühr (Wiki, Definition): Vergütung für Hausverwaltung bei Haus & Wohnung

Verwaltungsgebühr (Bedeutung) Immobilien Wiki - Bei der Verwaltungsgebühr handelt es sich um die Vergütung der Hausverwaltung, die entsteht, sobald diese bestellt wird. Die Höhe der Gebühr hängt sowohl vom Leistungskatalog der Hausverwaltung ab, als auch von den, im Verwaltervertrag definierten, Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Verwalter.

Die Verwaltungsgebühren gelten als nicht umlagefähige Nebenkosten und können somit nicht auf den Mieter umgelegt werden. Der Eigentümer kann sie aber als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Verwaltungskosten, Verwaltungsbeirat und Selbstverwaltung.

Verwaltungsgebühr kurz erklärt

Alles wichtige zur Verwaltungsgebühr zusammengefasst:

  • Vergütung für Hausverwaltung
  • Höhe abhängig von Verwaltervertrag & Leistungskatalog
  • nicht auf Mieter umlegbar
  • kann von der Steuer abgesetzt werden

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