Vollmachtloser Vertreter Definition: Fehlende notarielle Beurkundung
Vollmachtloser Vertreter - Ein Notar ist bei einem Grundstückskaufvertrag dazu verpflichtet, die Identität der einzelnen Parteien zu überprüfen. Tritt der Fall ein, dass sich eine Partei von einer anderen Person an einem Notartermin vertreten lassen möchte, so muss er eine beglaubigte Vollmacht vorlegen. Nur dann wird der Kaufvertrag des Vertreters wirksam. Hat der Vertreter keine notarielle Beurkundung so handelt es sich um einen vollmachtlosen Vertreter. Selbst, wenn die Vollmacht mündlich übermittelt wurde ist der Kaufvertrag durch die Unterschrift unwirksam.
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Vollmachtloser Vertreter in Kürze
Die wichtigsten Merkmale:
- Pateivertreter brauch notarielle Beurkundung
- Sonst ist der Kaufvertrag unwirksam
- Vollmachtloser Vertreter hat keine notarielle Beurkundung