Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif? Schnell erklärt – Bauspar Ratgeber
Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber Bausparvertrag schon gelernt, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und welche Voraussetzungen über die Zuteilung während der Zuteilungsphase entscheiden. Falls nicht hier alle Informationen zur Zuteilung zusammengefasst.
Interesse an einem Bausparvertrag? Vergleichen Sie sofort aktuelle Konditionen für Ihren Bausparvertrag in unserem Bauspar-Rechner.
Zuteilung des Bausparvertrags: Was bedeutet zuteilungsreif?
Sobald Sie den vereinbarten Anteil der Bausparsumme in der Sparphase erreicht haben, wechselt Ihr Vertrag in die zweite Phase - die Zuteilungsphase. In dieser Phase wird die Bewertungszahl ermittelt, welche über die Reihenfolge der Zuteilungsreife entscheidet. Zuteilungsreif bedeutet in dem Zusammenhang, dass alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Bausparmittel des Bausparvertrags erfüllt sind und ein Auszahlungstermin ab welchem das Darlehen verfügbar ist angekündigt wird.
Zuteilungsreif: Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Bausparmittel sind erfüllt und ein Auszahlungstermin wird festgelegt.
Unsere Empfehlung: Beratung vom Finanzvermittler
Unser Experte kennt die besten Tipps und Tricks für Ihre Anschlussfinanzierung, mit Vergleich aus hunderten Bankangeboten und Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Finanzierungen.
Zeitpunkt: Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Ein Bausparvertrag wird dann zuteilungsreif, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, um das angesparte Geld in Form eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie zur Verfügung zu stellen. Diese Voraussetzungen können von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein, aber in der Regel sind folgende Bedingungen erforderlich.
Voraussetzungen für die Zuteilungsreife:
Ausreichendes Eigenkapital: In der Regel müssen Bausparer eine bestimmte Eigenkapitalquote erfüllen, um ein Darlehen aus dem Bausparvertrag aufnehmen zu können. Diese Quote kann von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein und kann beispielsweise 20% bis 50% betragen.
Erreichen der notwendigen Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird anhand des Bewertungszahlfaktors errechnet und legt die Reihenfolge der Zuteilung fest. Bausparer müssen einen im Vertrag festgelegten Score erreichen um zuteilungsberechtigt zu sein.
Erfüllung der Bedingungen des Bausparvertrags: Bausparer müssen alle Bedingungen des Bausparvertrags erfüllt haben, um das Darlehen aufnehmen zu können. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung der Mindestbeiträge oder die Erfüllung von bestimmten Altersvoraussetzungen.
Vorliegen eines gültigen Darlehensantrags: Um ein Darlehen aus dem Bausparvertrag aufnehmen zu können, muss ein gültiger Darlehensantrag vorliegen, der von der Bausparkasse bearbeitet wird.
Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif und das angesparte Geld kann in Form eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zuteilung eines Bausparvertrags nicht automatisch erfolgt und dass die Bausparkasse das Recht hat, den Antrag auf Aufnahme eines Darlehens abzulehnen.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Wichtige Webseiten-Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.
Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.
Andere externe Dienste
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Map-Einstellungen:
Google reCaptcha-Einstellungen:
Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:
Datenschutz-Bestimmungen
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.