Warum kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG
Warum kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Eine WEG besteht oft nicht nur aus einem einzelnen Gebäude. Oftmals haben Sie das Glück, als Eigentümer einen Garten mit nutzen zu können. Allerdings kann es sein, dass Sie diesen nicht nutzen können, wenn anderen Eigentümern ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde. Warum also kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen. Zurück zu: WEG.
Wenn man einen Blick auf die Definition des Sondereigentums wirft, erkennt man schnell, dass Gärten, die zu einer WEG gehören, generell nicht unter das Sondereigentum fallen können. Das Sondereigentum definiert sich laut § 3 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes durch abgeschlossene Räume, wozu ein Garten definitiv nicht zählt. Ein Garten gehört also in jedem Fall zum Gemeinschaftseigentum.
Gärten einer WEG gehören immer zum Gemeinschaftseigentum.
Somit darf jeder Wohnungseigentümer der WEG den Garten auf gleiche Weise, unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils, unbeschränkt und gemeinschaftlich nutzen. Allerdings können für die Gartennutzung für einzelne Eigentümer über bestimmte Sondernutzungsrechte entschieden werden.
Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. Hier finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.
Die Anlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss nicht immer nur aus einem einzigen, grauen Gebäude bestehen. Oftmals gibt es auf dem Grundstück von kleineren WEGs neben Garagen und Co. auch einen Garten, der zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings kann ein Garten auch oftmals zu Streit führen, wenn in der Teilungserklärung die Nutzung und Pflege des Gartens nicht ausdrücklich beschrieben ist.
Wann ein Garten unter das Sondernutzungsrecht fällt, wer den Garten pflegen muss und welche Eigentumsrechte Ihnen als Eigentümer für einen Garten zukommen, erfahren Sie hier.
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
https://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2021/08/mehrfamilienhaus-garten-6-parteien-vermieter-regeln-mieter-garten-spielplatz-familien.jpg8001200Teamhttps://www.immobilien-erfahrung.de/wp-content/uploads/2024/04/logo-immobilien-erfahrung-haus-wohnung-kapitalanlage-rendite-geld-verdienen-2024-red-v2-slogan.svgTeam2022-05-12 10:30:272024-06-15 08:23:14Warum kann ein Garten kein Sondereigentum sein? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG
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