Gekauft wie gesehen - Der Punkt "gekauft wie gesehen" ist meist eine Standardformulierung im notariellen Kaufvertrag für Immobilien. Was genau diese Formulierung bedeutet und wie es um Ihren Gewährleistungsanspruch aussieht, erfahren Sie hier. Zurück zum Thema: Kaufvertrag Immobilie, mit kostenlosem Kaufvertrags Muster in unseren Downloads..
Gekauft wie gesehen bedeutet, dass der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt. Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel und Schäden, die der Käufer bei einer gründlichen Besichtigung der Immobilie hätte erkennen können.
Aber: Kein vollständiger Gewährleistungsausschluss!
Von der Gewährleistung werden rechtlich nur die offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
Versteckte Mängel werden nur vom Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" erfasst, wenn der Verkäufer die Mängel selbst nicht kennt oder erkennen konnte.
Verkäufer verschweigt arglistig Mängel
Der Verkäufer kann sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen, wenn dieser arglistig, also absichtlich, einen Mangel nicht erwähnt. Das heißt, der Mangel war dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Besichtigung bekannt, dieser hat ihn aber dem Käufer verschwiegen.
Der Verkäufer muss seiner Aufklärungspflicht nachgehen bei folgenden Mängeln:
massive Ruhestörung in der Nacht durch Nachbarn bekannt
das Grundstück steht in einem Gebiet mit Überflutungsgefahr
die Außenabdichtung der Immobilie ist mangelhaft
Gewährleistungsrechte des Käufers
Sollte tatsächlich ein versteckter Mangel oder eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers vorliegen, haben Sie als Käufer die folgenden Gewährleistungsrechte:
Haus, Wohnung, Notar & Co. - Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen und haben bereits ein Objekt genauer im Blick? Dann fragen Sie sich bestimmt, wie die Immobilie Ihr Eigen wird. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, müssen Sie einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen, um neuer Eigentümer zu werden. Hier erfahren Sie, wie ein Kaufvertrag zustande kommt, erhalten alle Informationen über den Ablauf der Vertragsschließung, welche Unterlagen benötigt werden und wann der Kaufvertrag rechtswirksam wird.
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