Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung? Schnell erklärt – Kaufvertrag Immobilie
Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Beurkundung und einer öffentlichen Beglaubigung? Auf dem Weg zur eigenen Immobilie sind Sie wahrscheinlich schon oft über die Begriffe Beurkundung oder Beglaubigung gestoßen, zum Beispiel im Grundbuch. Lernen Sie hier, wie sich die beiden Formvorschriften unterscheiden und wann Sie mit einer Beglaubigung Geld sparen können.
Um den Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung zu ermitteln, klären wir zunächst die einzelnen Begriffe.
Was bedeutet notarielle Beurkundung?
Die notarielle Beurkundung ist juristisch gesehen die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Eine Beurkundung kommt immer bei komplexen Geschäften zum Einsatz, wie beispielsweise bei Immobilien Kaufverträgen.
Ist eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, ist ein Vertrag oder Rechtsgeschäft nur gültig, wenn dieses vom Notar unterschrieben ist.
Die Aufgaben des Notars bei einer Beurkundung sind:
die Ausweise der Personen zu prüfen
den Willen bezüglich des Rechtsgeschäfts zu erforschen
der Sachverhalt zu klären
eine Belehrung über die rechtliche Tragweite des Geschäfts
Was muss notariell beurkundet werden?
Notariell beurkundet werden muss beispielsweise:
Immobilienkaufvertrag
Erbvertrag
Kosten der notariellen Beurkundung
Die Kosten einer notariellen Beurkundung werden geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und variieren je nach Kaufpreis der Immobilie.
In der Regel können Sie im gesamten Hauskauf mit Notarkosten in Höhe von 1,5% des Kaufpreises rechnen.
Faustregel: 1,5% des Kaufpreises
Was bedeutet öffentliche Beglaubigung?
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung über die Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Abschrift. Bei einer Beglaubigung wird nur die Echtheit der Unterschrift geprüft, nicht aber der Inhalt des Dokuments.
Ein Dokument oder eine Unterschrift öffentlich beglaubigen können Notare oder Behörden, wie beispielsweise das Amtsgericht oder Gemeindeverwaltungen.
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