Was ist Erbbauzins oder Erbpachtzins? + Online Rechner

Wenn Sie mehr über diese jährliche Gebühr für die Nutzung eines Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts erfahren möchten, sind Sie hier genau richtig. Wir werden Ihnen die Definition, Vor- und Nachteile sowie einen kostenlosen Online-Rechner vorstellen, der Ihnen dabei hilft, den Erbbauzins für Ihr spezifisches Szenario zu berechnen. Erfahren Sie mehr über dieses wichtige Thema mit Praxis-Informationen für potenzielle Immobilienkäufer und -besitzer auf Erbbaurechtsgrundstücken.

Erbbauzins und Erbpachtzins

Erbbauzins und Erbpachtzins schnell erklärt:

Der Erbbauzins oder Erbpachtzins ist eine jährliche Gebühr für die Nutzung eines Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechts. Der Zins beträgt in der Regel 3% bis 5% des Grundstückswertes und wird für eine lange Zeit festgelegt, bringt aber Vor- und Nachteile mit sich, wie z.B. den Verlust des Eigentums am Grundstück.

Der Erbbauzins oder Erbpachtzins ist eine jährliche Gebühr, die entrichtet werden muss, um ein Erbbaurecht zu nutzen. Normalerweise geht der Kauf einer Immobilie mit dem Erwerb des Grundstücks einher. Beim Erbbaurecht hingegen bleibt das Grundstück im Besitz eines anderen, des sogenannten Erbbaurechtgebers. Dieser gewährt dem Käufer der Immobilie das Recht, das Grundstück zu nutzen, verlangt aber im Gegenzug eine jährliche Gebühr, ähnlich einer Miete. Diese Gebühr wird als Erbbauzins bezeichnet und umgangssprachlich oft auch als Erbpachtzins bezeichnet.

Höhe des Erbbauzins und Erbpachtzins

Der Erbbauzins bzw. Erbpachtzins ist am Ende frei verhandelbar und beträgt in der Regel etwa 3% bis 5 % des Wertes des Grundstücks.

Der Regelerbbauzins (REZ) beträgt 5 % vom Bodenwert (ohne Erschließungskosten).

Das heißt:

  • Nach REZ bei 100.000 Euro Grundstückswert = 5.000 Euro / Jahr
  • Üblicherweise zwischen 3% und 5% = 3.000 Euro bis 5.000 Euro / Jahr

Online Rechner: Zins Berechnung

Rechenbeispiel: Grundstück 100.000 Euro

Um dies zu veranschaulichen, nehmen wir an, dass das Grundstück einen Wert von 100.000 Euro hat. In diesem Fall müsste der Käufer der Immobilie einen Erbbauzins von 5.000 Euro pro Jahr entrichten.

Die Gebühr wird normalerweise von Anfang an für eine lange Zeit festgelegt, häufig für 50 oder sogar 99 Jahre.

Der Vorteil des Erbbaurechts besteht darin, dass beim Kauf der Immobilie keine Kosten für den Grundstückserwerb anfallen. Der Käufer muss also keine zusätzlichen 100.000 Euro aufbringen.

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