Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung & WEG-Verwaltung? Schnell erklärt – Hausverwaltung
Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung? - Insgesamt wird zwischen drei Verwaltungsarten unterschieden: Der WEG-Verwaltung, der Mietverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung. Doch in wie fern unterscheidet sich die Mietverwaltung von der WEG-Verwaltung? Erfahren Sie hier alles über die Unterschiede zwischen den beiden Verwaltungsarten und warum die Sondereigentumsverwaltung in die Kategorie der Mietverwaltung fällt.
Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?
Bei der Mietverwaltung handelt es sich um die Verwaltung von Mietobjekten. Ob komplettes Mehrfamilienhaus oder einzelne Wohnungen, der Mietverwalter ist nicht nur für die Betreuung der Mietverhältnisse zuständig, sondern auch für die jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnung und die Instandhaltung des Objekts.
Handelt es sich um die Verwaltung von vermietetem Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird die Mietverwaltung auch oft Sondereigentumsverwaltung genannt.
Während sich der Mietverwalter (oder in diesem Fall der SEV-Verwalter) um die Verwaltung der Mietimmobilie kümmert, ist der WEG-Verwalter für die Betreuung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Er kümmert sich also um alles, was außerhalb der einzelnen Wohnungen vor sich geht. Seine Aufgaben sind im Wohnungseigentumsgesetz verankert. Dazu gehört zum Beispiel die Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens und die jährliche Abrechnung der Hausgelder.
Der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung zusammengefasst:
- Mietverwaltung: Verwaltung von Mietimmobilien
- im Kontext der WEG auch Sondereigentumsverwaltung genannt
- WEG-Verwaltung: Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer WEG
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