Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentumsverwaltung & WEG-Verwaltung? Schnell erklärt – Hausverwaltung
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentumsverwaltung und WEG-Verwaltung? - Bei einem Mehrfamilienhaus wird rechtlich zwischen drei unterschiedlichen Parteien unterschieden: Der Wohnungseigentümergemeinschaft, dem Eigentümer der einzelnen Wohnungen und dem Mieter. Sind einige Wohnungen der WEG vermietet, entscheiden sich viele Eigentümer dazu einen Sondereigentumsverwalter zu bestellen. Erfahren Sie hier wie sich WEG-Verwaltung und SEV-Verwaltung von einander unterscheiden und wie sie sich in ihrer Arbeit ergänzen.
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentumsverwaltung und WEG-Verwaltung?
Während sich die WEG-Verwaltung um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kümmert, ist die Sondereigentumsverwaltung für die Betreuung der einzelnen Wohnungen zuständig. Der SEV-Verwalter vertritt den Eigentümer des jeweiligen Sondereigentums sowohl vor dem Mieter, als auch vor der WEG. Er ist für die Verwaltung der Mietverhältnisse zuständig und erstellt die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Der WEG-Verwalter spielt eine ausschlaggebende Rolle für die, im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankerte, ordnungsgemäße Verwaltung der Liegenschaft. Seine Befugnisse sind dem WEG zu entnehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Einberufung der jährlichen Eigentümerversammlung, die Erstellung des Wirtschaftsplans und die Abrechnung der Hausgelder.
Der Sondereigentumsverwalter ist für die Verwaltung der Mieter zuständig, der WEG-Verwalter für die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft
Zusammengefasst:
- WEG-Verwaltung für Gemeinschaftseigentum zuständig
- Verwaltung der Eigentümergemeinschaft
- Befugnisse im Wohnungseigentumsgesetz verankert
- SEV-Verwaltung für Sondereigentum zuständig
- Verwaltung der Mieter
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