Welche Arten von Eigentum gibt es? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG
Welche Arten von Eigentum gibt es? Wenn Sie Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind, steht Ihnen bestimmtes Eigentum zu. Neben Ihrer Eigentumswohnung dürfen Sie nämlich zusätzlich die der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Teile des Grundstücks und des Gebäudes nutzen. Wenn Sie also eine Eigentumswohnung kaufen, erwerben Sie automatisch Miteigentumsanteile an der Gesamtimmobilie. Doch welche Arten von Eigentum gibt es und welche betreffen Sie als Eigentümer? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen. Zurück zu: WEG.
Welche Arten von Eigentum gibt es?
Jeder Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrparteienhaus verfügt über bestimmtes Eigentum. Somit verfügt jeder über einen Anteil an der gesamten Immobilie, dem sogenannten Miteigentumsanteil. Dieser ist in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum aufgeteilt, welche das Recht an Teilen der gesamten Immobilie, sowie das Recht an der eigenen Wohnung regeln. Das Sondereigentum wiederum ist in Teileigentum und Wohnungseigentum aufgespalten.
Hier sind in Kürze die wichtigsten Eigentumsarten im Überblick:
Wie definiert sich Sondereigentum?
Das Sondereigentum definiert sich durch die Räume einer Immobilie, die ohne das Gemeinschaftseigentum zu beeinträchtigen, verändert werden dürfen. So gehören zum Sondereigentum in jedem Fall die Räume der eigenen Wohnung, sowie alle fest verbauten Bestandteile wie Sanitäranlagen, nicht tragende Wände oder Einbaumöbel.
Sondereigentum zusammengefasst:
- Räume, die verändert werden dürfen
- Veränderung darf nicht Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen
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Das Teileigentum beschreibt das Sondereigentum der nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in einer Immobilie. Die Nutzung des Teileigentums ist je nach Immobilie sehr spezifisch in der Teilungserklärung festgehalten. Meistens ist Teileigentum für gewerbliche Nutzung definiert, das entspricht Arztpraxen, Büros, Geschäfte oder Werkstätten.
Das Teileigentum in Kürze:
- Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
- für gewerbliche Nutzung definiert
- spezifisches Nutzen in Teilungserklärung aufgeführt
Wie definiert sich Wohnungseigentum?
Das Wohnungseigentum beschreibt das Sondereigentum an Ihrer eigenen Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch Keller können zum Wohnungseigentum gehören, wenn diese in der Teilungserklärung als bewohnbar markiert sind.
Das Wohnungseigentum in Kürze:
- Sondereigentum an eigener Wohnung
- plus Miteigentumsanteil an gesamter Immobilie
Wie definiert sich Gemeinschaftseigentum?
Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum versteht man Eigentum, das nicht im Sondereigentum steht. Dazu zählen die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die im gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer stehen.
- Teile des Gebäudes, die für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Wohnungseigentümern stehen
- Beispiele: Heizung, Hausflur, Aufzug, tragende Wände
- Verwaltung erfolgt über die Eigentümerversammlung
Wie definieren sich Sondernutzungsrechte?
Das Sondernutzungsrecht bezeichnet das Recht eines einzelnen Eigentümers, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen. Die Besitzer der anderen Wohneinheiten werden also von der Nutzung ausgeschlossen, dennoch gilt das Eigentum aber noch als Gemeinschaftseigentum, daher müssen alle Wohnungseigentümer für die Instandhaltung anteilig zahlen.
- Gemeinschaftseigentum alleine nutzen
- Stellplatz, Garten, Weg oder Terrasse
- anderen Wohnungseigentümer sind von der Nutzung ausgeschlossen
Wie definiert sich Miteigentum?
Miteigentum bezeichnet also einen Eigentumsanteil an einer bestimmten Sache, die in Bruchteilen unter mehreren Eigentümern gemeinschaftlich aufgeteilt ist. Treten Sie in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein, werden Sie automatisch zum Miteigentümer der Gesamtimmobilie. Die Kosten einer WEG werden meist nach Miteigentumsanteilen verteilt.
- bestimmtes Eigentum steht mehreren Personen zu
- WEG in Miteigentumsanteile aufgeteilt
- Kostenverteilung WEG erfolgt nach Miteigentumsanteil
Eigentumsverteilung WEG: Worauf achten?
Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genaustens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. Hier finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.
WEG: Was ist das? Eigentümergemeinschaft 2024
Traumwohnung oder Wohnung als Kapitalanlage, mit dem Wohnungskauf werden Sie automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Was ist das? Worauf müssen Sie achten? Was sind Ihre Rechte, aber auch Pflicht? All die Antworten finden Sie hier, inklusive Erklärvideo, einfach und verständlich erklärt.
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