Wie geht es nach dem Notartermin weiter?
Wie geht es nach dem Notartermin weiter? Nach dem Notartermin, bei dem ein Immobilienkaufvertrag unterzeichnet wurde, folgen mehrere wichtige Schritte, bis der Kauf vollständig abgeschlossen ist. Hier in kürzester Form für Sie zusammengefasst!
Auflassungsvormerkung
Der Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert dem Käufer das Eigentumsrecht an der Immobilie und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie an jemand anderen verkauft.
Finanzierungsbestätigung (optional)
Der Käufer muss die Finanzierung des Kaufpreises sicherstellen und dem Notar die Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen.
Fälligkeitsmitteilung
Der Notar stellt sicher, dass alle im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Erst danach sendet er die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer, in der das Datum für die Zahlung des Kaufpreises festgelegt wird. Noch ein extra Tipp, wie sieht ein Kaufvertrag aus? Hier finden Sie unser kostenfreies:
Kaufpreiszahlung
Der Käufer überweist den Kaufpreis an den Verkäufer oder auf ein Treuhandkonto, wie im Kaufvertrag vereinbart.
Lastenfreistellung
Der Notar sorgt dafür, dass alle bestehenden Grundbuchbelastungen (z.B. Grundschulden, laufende Finanzierungen) im Grundbuch gelöscht werden, sofern dies im Kaufvertrag vorgesehen ist.
Übergabe der Immobilie
Nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, erfolgt die Übergabe der Immobilie an den Käufer. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Immobilie und eventuelle Mängel festgehalten werden. Kleiner extra Tipp, unser kostenloses:
Eintragung ins Grundbuch
er Notar beantragt die endgültige Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer im Grundbuch. Mit dieser Eintragung ist der Eigentumsübergang rechtlich abgeschlossen.
Abschluss der Transaktion
Der Notar informiert beide Parteien über den erfolgreichen Abschluss des Eigentumsübergangs.
Zusätzlich sollten Käufer und Verkäufer daran denken, alle relevanten Stellen wie Versicherungen, Versorgungsunternehmen und gegebenenfalls Mieter über den Eigentumswechsel zu informieren.
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