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Zwangsversteigerung (Immobilie) (Wiki, Definition): Vermerk, Schulden & Vollstreckung

Zwangsversteigerung - Unter Zwangsversteigerung einer Immobilie versteht man ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren, das vom Bezirksgericht durchgeführt wird. Wenn der Eigentümer einer Immobilie, nicht mehr seine Verbindlichkeiten gegenüber seinem Gläubiger begleichen kann, wird im Rahmen einer Versteigerung die Immobilie des Schuldners dazu genutzt, die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Dies erfolgt, wenn der Gläubiger beim Zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellt. Wenn dieser genehmigt wurde, kommt es zur Versteigerung. Zu Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger können Kreditraten und Rechnungen zählen.

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Zwangsversteigerung im Überblick

  • Gerichtliches Vollstreckungsverfahren
  • wenn Immobilienbesitzer Schulden haben, werden Immobilien versteigert
  • durch Erlös der Versteigerung, werden Verbindlichkeiten beglichen
  • Zwangsversteigerung erfolgt durch Antrag beim Bezirksgericht

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