Zweitwohnsitzsteuer (Wiki, Definition)
Zweitwohnsitzsteuer - Manche Städte oder Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Wer sich länger als sechs Monate an einem Ort aufhält und bereits in Deutschland gemeldet ist d. h einen Erstwohnsitz hat, muss eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Hier noch die Definitionen von Erstwohnsitz, Elternhaus und Eigentumswohnung zum Nachlesen.
Zweitwohnsitzsteuer im Überblick
Der Begriff Zweitwohnsitzsteuer im Überblick:
- Steuer bei mehreren Wohnungen
- erhebt die Gemeinde
- nicht unter 6 Monaten fällig
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