Zweitwohnsitzsteuer (Wiki, Definition)

Zweitwohnsitzsteuer - Manche Städte oder Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Wer sich länger als sechs Monate an einem Ort aufhält und bereits in Deutschland gemeldet ist d. h einen Erstwohnsitz hat, muss eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Hier noch die Definitionen von Erstwohnsitz, Elternhaus und Eigentumswohnung zum Nachlesen.

Zweitwohnsitzsteuer im Überblick

Der Begriff Zweitwohnsitzsteuer im Überblick:

  • Steuer bei mehreren Wohnungen
  • erhebt die Gemeinde
  • nicht unter 6 Monaten fällig

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar