Spekulationsfrist (Wiki, Definition): Privater Immobilienverkauf ohne Steuerzahlung

Spekulationsfrist (Bedeutung) Immobilien Wiki - Ist bei einem privaten Immobilienverkauf von einer Spekulationsfrist die Rede, geht es um den Zeitraum innerhalb dessen für den Weiterverkauf des Objekts Steuer gezahlt werden muss. Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Ausnahme ist bei einem selbst genutzten Eigenheim, das man 2 Jahre nach Anschaffung, steuerfrei verkaufen darf.

Wird die Immobilie nach ihrer Anschaffung also zehn Jahre in Bestand gehalten und erst nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert, muss der Gewinn nicht versteuert werden. Ausgenommen hiervon sind jedoch gewerbliche Verkäufer von Immobilien. Bei gewerblichem Immobilienhandel ist jeder Gewinn einkommenssteuerpflichtig.

Spekulationsfrist berechnen: Steuerfreier Verkauf

Tipp! Berechnen Sie die Spekulationsfrist kostenlos in unserer Immobilien App.

Die beste Immobilien App! Kostenlos downloaden im App Store und bei Google Play:

Hinweis: Es gibt die sogenannte “3-Objekte-Grenze”. Wenn Sie innerhalb von 5 Jahren drei oder mehr Immobilien oder Grundstücke verkaufen, wird das als gewerblicher Grundstückshandel gewertet. Das bedeutet, dass Sie dann die Gewinne, rückwirkend auch die Verkäufe, voll versteuern müssen und das unabhängig davon, ob die Immobilie bereits 10 Jahre im Besitz ist oder nicht.

Erfahren Sie hier mehr zu Spekulationssteuer, Buy'n'Hold und Drei-Objekt-Regel.

Spekulationsfrist: Schnell erklärt

Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.

Spekulationsfrist schnell erklärt

Alles Wichtige zur Spekulationsfrist auf einen Blick:

  • Zeitraum innerhalb dessen für Wiederverkauf Steuern anfallen
  • Verkauf innerhalb von 10 Jahren: Gewinn muss versteuert werden
  • Verkauf nach 10 Jahren: Gewinn muss nicht versteuert werden
  • Ausnahme: gewerblicher Immobilienhandel

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar