Anfechtungsklage (Wiki, Definition): Aufhebung Verwaltungsakt
Anfechtungsklage - Mit Anfechtungsklage wird eine Klageart bezeichnet, welche darauf abzielt, durch ein Urteil die Rechtslage direkt zu ändern. Durch die Anfechtungsklage kann die Änderung oder Aufhebung eines Verwaltungsakts erreicht werden. Eine Anfechtungsklage ist nur dann zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Zudem muss in jedem Fall eine persönliche Klagebefugnis bestehen.
Lesen Sie auch hier die Definitionen für Rechtsform, Grundbuchamt und Anlieger.
Anfechtungsklage kurz erklärt
Die wichtigsten Merkmale der Anfechtungsklage:
- Klage, die die Rechtslage ändert
- Änderung/Aufhebung eines Verwaltungsakts
- Kläger wird in seinen Rechten verletzt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!