Beschluss (WEG) (Wiki, Definition): Abstimmung & Verwaltung

Beschluss (WEG) - Eine Wohnungseigentümergesellschaft trifft sich, um über Angelegenheiten der Gemeinschaft zu diskutieren und einen Beschluss zu verfassen. Dieser erfolgt nach dem Wohnungseigentümergesetz. Der Beschluss ist also das Ergebnis einer Abstimmung in einer Wohnungseigentümerversammlung. Der Verwalter ist dann dazu verpflichtet diesen Beschlüssen nachzugehen und sie umzusetzen.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zu Verwalter (WEG), Teilungserklärung und Verwaltervertrag durch.

Beschluss (WEG) im Überblick

Beschluss (WEG) in kurz:

  • Wohnungseigentümergesellschaft entscheidet über Angelegenheiten
  • Beschluss erfolgt nach dem Wohnungseigentümergesetz
  • Verwalter der Wohnungseigentümergesellschaft ist dazu verpflichtet den Beschlüssen nachzugehen und sie umzusetzen

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