Arglistig verschweigen (Wiki, Definition): vorsätzliches Handeln
Arglistig verschweigen - Arglistig verschweigen bedeutet das „Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen“ (§ 123 BGB). Die Täuschung kann darin bestehen, dass der Verkäufer einen bestimmten Umstand behauptet oder verschweigt. Verschweigt ein Verkäufer arglistig einen Sachmangel, dann hat dies sowohl gewährleistungsrechtliche- als auch vertragsrechtliche Folgen. Ein arglistiges Handeln setzt immer ein vorsätzliche Handeln voraus, sowie eine Aufklärungspflicht seitens des Verkäufers. Die Anforderungen an die Aufklärungspflicht sind jedoch individuell verschieden und bemessen sich in der Regel immer an dem konkreten Einzelfall. Das arglistige Handeln kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen erfolgen.
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Arglistig verschweigen erklärt
Hier finden Sie nochmal alles wichtige zum Thema Arglistig verschweigen:
- setzt vorsätzliche Handeln voraus
- gewährleistungsrechtliche- und auch vertragsrechtliche Folgen
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