Grundbuchordnung (Wiki, Definition): Eintragung, Rechte & Führung
Grundbuchordnung - Die Eintragung in das Grundbuch ist streng geregelt. Die Grundbuchordnung ist ein deutsches Gesetz, das zusammen mit der Grundbuchverfügung regelt, wie eine Eintragung ins Grundbuch vom Grundbuchamt vorgenommen werden muss, welche Rechte damit verbunden sind und wie das Grundbuch geführt werden muss.
Es regelt aber auch, welche Rechte die Grundbücher haben. Zum Beispiel, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen sind. Achtung! Solange Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, gehört das Grundstück rechtlich noch nicht Ihnen.
Im Alltag haben Sie nicht direkt mit diesem Gesetz zu tun, da im Normalfall der Notar den Verkauf oder Kauf einer Immobilie abwickelt. Er sorgt dafür, dass alles reibungslos nach der Grundbuchordnung verläuft. Wissen ist Macht, Sie wollen gut über das Grundbuch informiert sein? Lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema: Grundbuch verstehen.
Lesen Sie hier mehr zu Grundbuchverfügung, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug und Grundbuchblattnummer.
Grundbuchordnung im Überblick
Die Grundbuchordnung schnell erklärt:
- deutsches Gesetz
- Regelt die Eintragung ins Grundbuch
- Grundbuchamt führt das Grundbuch nach der Grundbuchordnung
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