Untervermietung (Wiki, Definition): Vermietung an Dritte

Untervermietung – Wenn eine Person (der Hauptmieter) seine Wohnung bzw. ein Zimmer an eine Dritte Person vermietet nennt man dies Untervermietung. Sie müssen als Hauptmieter ihren Vermieter um Erlaubnis bitten, Ihre Wohnung unterzuvermieten, da Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters benötigen. Was Sie ebenfalls als Untervermieter beachten müssen: Da der Untermieter nicht im Vertragsverhältnis mit dem Hauptvermieter steht, haften Sie für Schäden.

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Untervermietung im Überblick

Hier finden Sie die Definition der Untervermietung in Stichpunkten zusammengefasst:

  • Hauptmieter vermietet seine Wohnung an Dritte
  • Vermieter muss Erlaubnis für Unterviermietung geben
  • Untermieter steht nicht im Hauptmietvertrag
  • Untervermieter haftet für Untermieter

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