Abgeschlossenheit (Wiki, Definition): Sondereigentum, Bescheinigung & Grundbucheintrag

Abgeschlossenheit - Sie als Eigentümer wollen eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses verkaufen, also ein Teil Ihrer Immobilie verkaufen? Oder Sie wollen Wohnungs- oder Teileigentum im Grundbuch eintragen lassen? Dann sollten Sie wissen, was die Abgeschlossenheit ist. Als Abgeschlossenheit bezeichnet man die Abgrenzung der Räume des Sondereigentums. Eine Wohnung ist also in sich abgeschlossen, wenn sie vollständig von anderen Wohnungen und Räumlichkeiten durch bauordnungsrechtlich zulässige Wände und Decken getrennt ist. Außerdem muss ein eigener Zugang vom Gemeinschaftseigentum vorhanden sein. Die Bescheinigung können Sie von einem Bausachverständiger oder der Baubehörde bekommen. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten informieren Sie sich vorher. Für die Bescheinigung muss vorher der Aufteilungsplan ausgefertigt werden. Abgeschlossenheit ist die Grundlage, um separates Eigentum zu bilden. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie vorher beantragen müssen, ist nämlich zwingend. Ohne diese lehnt das Grundbuchamt das Eintragen von Wohnungseigentum ins Grundbuch ab.

Lesen Sie hier mehr zu Sondereigentumsverwaltung und Teilungsvertrag.

Abgeschlossenheit im Überblick

Der Begriff Abgeschlossenheit zusammengefasst:

  • Abgrenzung der Räume des Sondereigentums
  • Tür, Wände und Decken
  • Bescheinigung von Bausachverständiger oder Baubehörde
  • Voraussetzung für Grundbucheintrag

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