Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (Wiki, Definition): Das darf mein Nachbar?!
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht - Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sind Regelungen der Nachbarschaft und sind im Grundbuch aufgeführt. Das Geh- und Fahrrecht bezieht sich auf das Wegerecht, welches besagt, dass der Nachbar über das eigene Grundstück gehen oder fahren darf, um zum eigenen Haus zu gelangen. Das Leitungsrecht berechtigt den Nachbar seine Leitungen, Versorgungsleitungen (Strom oder Wasser) und Telekommunikationsleitungen unter dem eigenen Grundstück zu verlegen.
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Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Überblick
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht kurz erklärt:
- Regelungen der Nachbarschaft
- im Grundbuch aufgeführt
- Wegerecht
- Versorgungsleitungen und Telekommunikationsleitungen dürfen unter Nachbargrundstück verlegt werden
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