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Rechtswirksamkeit (Wiki, Definition): rechtlich durchsetzbar, Rechtsfolgen

Rechtswirksamkeit - Die Rechtswirksamkeit ist ein juristischer Begriff und bezeichnet die Tatsache, das vor deutschen Gerichten etwas rechtlich durchsetzbar ist. Sofern etwas rechtswirksam ist, zieht dies in der Regel Rechtsfolgen nach sich, die (wenn erforderlich) durch staatlichen Zwang durchgesetzt werden können.

Rechtswirksam können beispielsweise sein:

  • Rechtsgeschäfte (Verträge)
  • Urteile

Lesen Sie hier mehr zum Thema Baurecht, Kaufvertrag und Notarkosten.

Rechtswirksamkeit im Überblick

Die wichtigsten Aspekte der Rechtswirksamkeit zusammengefasst:

  • juristischer Fachbegriff
  • Recht rechtlich durchsetzbar
  • zieht Rechtsfolgen nach sich

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