Beglaubigt oder unbeglaubigt? Den richtigen Grundbuchauszug anfordern
Beglaubigter und unbeglaubigter Grundbuchauszug - Welchen Auszug brauchen Sie? Es ist wichtig zu wissen, worin der Unterschied zwischen den beiden Auszügen, die Sie online, beim Grundbuchamt oder beim Notar bestellen können, besteht. Ansonsten kann es schnell passieren, dass Sie unnötig Geld ausgeben und einen falschen Auszug, der Ihnen nichts nützt, beantragt haben. Auch wenn die Kosten für einen Grundbuchauszug nicht allzu hoch sind, ist es dennoch ärgerlich. Mehr zum Thema Grundbuch finden Sie in unserem Immobilien Ratgeber: Grundbuch.
Beglaubigter oder unbeglaubigter Auszug: Unterschied
Der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer unbeglaubigten Abschrift vom Grundbuchblatt ist, dass nur mit der Beglaubigung die Echtheit des Grundbuchauszugs und damit auch der Angaben über die Immobilie bezeugt werden kann.
Meint, ein beglaubigter Auszug weist im Gegensatz zum unbeglaubigten Auszug eine Unterschrift bzw. ein Siegel des Amtes auf. Je nach Adressat kann ein unbeglaubigter Grundbuchauszug nicht angenommen werden. Außerdem unterscheiden sich die Kosten, je nach Auszug.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer unbeglaubigten Abschrift vom Grundbuchblatt:
- Beglaubigter Auszug: Siegel des Amtes (Echtheitsbezeugung), 20 €
- Unbeglaubigter Auszug: Keine Beglaubigung (Siegel), 10 €
Tipp! Außerdem häufig gelesen: Grundbuchauszug, Grundbucheintrag & Grundbuchamt
Inwieweit genau sich die Kosten entscheiden? Das erfahren Sie hier.
Kosten: beglaubigte vs. unbeglaubigte Abschrift
Die Kosten sind nach der Grundbuchordnung rechtlich geregelt. Ist ein Grundbuchauszug beglaubigt, ist dieser teurer als der einfache Auszug eines Grundbuchblatts. Hier die genauen Kosten:
Ein beglaubigter Auszug kostet 20 €, ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet 10 €.
Wie Sie Kosten sparen können – unser Expertentipp:
Wenn Sie keine beglaubigte Version der Abschrift benötigen, können Sie sich 10 Euro sparen. Wann und wozu brauchen Sie also welche Version? Dazu hier mehr.
Wann braucht man eine beglaubigte Version?
Oder reicht eine unbeglaubigter Grundbuchauszug aus? Hier brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift. In folgenden Fällen muss eindeutig durch die Beglaubigung bewiesen sein, dass es sich um keine Fälschung handelt:
- Immobilienverkauf (Eigentumsverhältnisse aufzeigen)
- Immobilienfinanzierung bei der Bank (Kredit aufnehmen)
Wenn Sie bei der Bank einen Kredit aufnehmen möchten, kommen Sie um die beglaubigte Grundbuchabschrift nicht herum. Die Bank braucht diese für die Beleihungsprüfung der Immobilie, welche sozusagen als Sicherheit für die Immobilienfinanzierung dient. Darum also fordern sie vom Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrags üblicherweise einen Ausdruck des Grundbuchs.
Wie alt darf ein Grundbuchauszug sein? Der Grundbuchauszug darf nicht älter als sechs Monate sein. Wenn das auf den Grundbuchauszug zutrifft, der der jetzige Eigentümer noch in seinen Unterlagen hat, so können Sie diesen vorlegen und sparen sich die Kosten.
Hier brauchen Sie keine Beglaubigung, eine unbeglaubigte Abschrift reicht aus:
- Immobilienauskunft (z.B. als Mieter)
Jetzt, wo Sie wissen, was Sie für einen Grundbuchauszug benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen, ist der nächste Schritt die Beantragung. Wie schon erwähnt kann diese beim Notar, online oder beim Grundbuchamt erfolgen. Im Folgenden wird Ihnen eine Einleitung gegeben, wie Sie schnell und einfach den Grundbuchauszug einer Immobilie beantragen können.
So fordern Sie den Grundbuchauszug an
Die Beantragung ist nicht schwer. Sie kann schriftlich sowie vor Ort beim Grundbuchamt erfolgen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, gibt's in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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